Der Landkreis Leipzig erhält kurzfristig aus Mitteln des Aktionsprogramms des Bundes „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ 80.000 Euro über den Kommunalen Sozialverband. Der Bewilligungszeitraum für diese Pauschale ist auf die zweite Jahreshälfte 2021 vom 15.06.2021 bis 31.12.2021 begrenzt.

Die Gelder sollen für kurzfristige Maßnahmen und Projekte in den Bereichen Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Kinder- und Jugenderholung, Freizeiten, erlebnisreiche Ferienangebote sowie für außerschulische gesundheitsfördernde oder kulturelle Aktionen etc. weitergereicht werden.

Nach der langen Zeit der Einschränkung und des Ausfalls von Angeboten, sollen jungen Menschen wieder regionale Möglichkeiten zum sozialen Miteinander unterbreitet werden.

Rechtsgrundlage der Förderung ist die Richtlinie zur Förderung der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe im Freistaat Sachsen (FRL Weiterentwicklung). Es kann eine bis zu 100%ige Förderung beantragt werden, sofern keine Eigenmittel oder keine Co-Finanzierung eingebracht werden können. Ein einfacher Verwendungsnachweis ist zugelassen.

Damit die Mittel möglichst zeitnah und unkompliziert direkt vor Ort bei den Kindern und Jugendlichen des Landkreises ankommen, kann das bewährte Antragsformular der FRL Kleinprojekte des Jugendamtes genutzt werden. Die hier benannten neun Förderpunkte decken sich mit den vom Aktionsprogramm vorgesehenen Schwerpunkten. Förderpunkte sind u.a.:

  • Freizeit- und Erholungsangebote
  • Projektarbeit (z.B. Unterstützung von Beteiligungsprozessen, außerschulische Jugendbildung, kulturelle und sportliche Aktivitäten)
  • Ferienprogramme
  • Angebote mit Präventions- und Bildungscharakter (z.B. Medienkompetenz, Suchtprävention, Stärkung sozialer Kompetenzen, gesunde Ernährung, Stärkung psychischer und physischer Gesundheit)
  • Maßnahmen der Familienbildung
  • Sachkosten für ehrenamtlich organisierte Kinder- und Jugendarbeit
  • Sachkosten für Offene Kinder- und Jugendarbeit
  • Kooperationsangebote
  • Aus- und Fortbildung Ehrenamtlicher in der Kinder- und Jugendarbeit

Die entsprechenden Anträge können ab sofort beim Jugendamt gestellt werden. Ansprechpartnerin hierfür ist:

Frau Stache

E-Mail: steffi.stache@lk-l.de
Tel: 03433-241-2354

Antrag Kleinprojekte