Förderprogramm Teilhabe am Arbeitsmarkt für den Verein nutzen
Eine interessante Möglichkeit, um Arbeitskräfte im Verein einzubinden, ist über eine Förderung durch das Jobcenter möglich. Das Kommunale Jobcenter kann Arbeitsverhältnisse auf Grundlage des § 16 i Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) mit einem Zuschuss zum Arbeitsentgelt fördern.