4500 Sportvereine in Sachsen sind mit Ihrer Mitgliedschaft in den Verbänden über die ARAG-Sportversicherung automatisch umfangreich abgesichert. Verschiedene Risikobereiche des Vereinslebens sind dabei abgedeckt. Ob es sich um die Ausübung des Sports oder um andere satzungsgemäße Funktionen und Tätigkeiten für den Verein handelt, die Sportversicherung deckt Risiken weitgehend ab. Dazu zählen z.B. auch der Wegunfälle auf dem Weg zu und von den versicherten Veranstaltungen, Unternehmungen und Tätigkeiten.

Hier gibt es einen Überblick über die einzelnen Versicherungsbestandteile und welche Schäden sie abdecken.

 

Diese Versicherung deckt vor allem die Langzeitfolgen eines Unfalls, bzw. einer Sportverletzung ab.

Invaliditätsfall:

€ 2.000 pauschal – ab 20 % Invaliditätsgrad – bis zur Höchstsumme von € 150.000.

Übergangsleistung:

Ist die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Person im beruflichen oder außerberuflichen Bereich bedingt durch einen Unfall

  • nach Ablauf von sechs Monaten vom Unfalltag an gerechnet und
  • ohne Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen
  • noch um mehr als 50 Prozent beeinträchtigt

wird eine Übergangsleistung i.H.v € 750 gezahlt.

 

Weitere Leistungen:

€ 20.000          Reha-Management

€ 5.000            für Serviceleistungen

€ 50                 Nachhilfe je Tag maximal € 600

€ 3.000            Unfallzusatzleistungen

€ 3.000            für Zahnschäden

€ 75                 für Brillenschäden

€ 10                 Krankenhaustagegeld je Tag

 

Todesfall:

€ 6.000            für Versicherte

€ 12.000          für Versicherte mit einem versorgungspflichtigem Kind

€ 18.000          für Versicherte mit zwei oder mehr versorgungspflichtigen Kindern

Stellt den Versicherten von Schadenersatzansprüchen Dritter frei durch Befriedigung berechtigter Ansprüche sowie Abwehr rechtlich unberechtigter Ansprüche.

Die Deckungssummen betragen je Ereignis:

€ 10.000.000   pauschal für Personen- und/oder Sachschäden

€ 5.000.000     für Mietsachschäden an unbewgl. Sachen

€ 3.000            für Schlüsselverlust

Die Umwelt-Haftpflichtversicherung stellt den Versicherten vo n Schadenersatzansprüchen durch Umwelteinwirkungen auf Boden, Luft oder Wasser (einschließlich Gewässer) frei. Berechtigte Ansprüche werden befriedigt, unberechtigte abgewehrt. Die Versicherungssumme beträgt je Ereignis € 5.000.000 für Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden und gilt auch für Schäden durch Brand und/oder Explosion an zu Vereinszwecken gemieteten Gebäuden und/oder Räumen.

Vermögensschaden-Haftpflicht

Die Versicherungssumme beträgt je Verstoß bis € 250.000  für Vereine/Verbände/KSB. Mitversichert ist auch Schlüsselverlust

von eigenen/fremden Schlüsseln mit einer Versicherungssumme von 20.000 Euro.

 

D&O-Versicherung

Die D&O-Versicherung bietet den Vorständen und Geschäftsführern eine Absicherung ihres persönlichen Haftungsrisikos, wenn sie

für einen Vermögensschaden auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Versicherungssumme: € 250.000

Der Versicherer ersetzt dem Versicherungsnehmer Schäden an seinem Vermögen, die von Vertrauenspersonendurch schuldhafte, auf Vorsatz beruhende Handlungen (wie zum Beispiel Unterschlagung, Diebstahl, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung) verursacht werden. Versichert sind des Weiteren auch Schadenfälle, die ohne Verschulden der Vertrauensperson eingetreten sind (zum Beispiel Raub, Erpressung, Betrug, Diebstahl, Verlieren oder Feuer). Die Versicherungsleistungen betragen je Versicherungsfall zwischen € 10.000 und € 100.000 je nach Organisation und Schadenereignis.

Der Versicherungsschutz umfasst:

Schadenersatz-, Straf-, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, Arbeits- und Sozialgerichts-Rechtsschutz sowie Vertrags-Rechtsschutz.

Die Versicherungsleistung beträgt

je Rechtsschutzfall bis zu € 50.000

Für Kautionen gemäß Ziffer 6.1: € 25.000

Die Selbstbeteiligung beträgt € 200. Diese entfällt bei Beauftragung eines ARAG Netzwerk-Anwaltes.

Diese Zusatzversicherungen sind nicht im Rahmenvertrag enthalten. Sie können von jedem Verein zusätzlich abgeschlossen werden:

  • Versicherungsschutz für Nichtmitglieder
  • Reiseversicherung
  • Sport-Vereinsschutz (Inventarversicherung)
  • CyberSchutz für Sportvereine
  • Erweiterter Straf-Rechtsschutz
  • Die Ausrichtung internationaler Veranstaltungen (z.B.: Welt- und Europameisterschaften) oder Deutscher Meisterschaften für einen Spitzenfachverband
  • Gewerbliche Unternehmen oder gewerbliche Nebenbetriebe, sofern sie nicht kurzfristig bei der Durchführung versicherter Veranstaltungen betrieben werden. Vereinsgaststätten in eigener Regie gelten nicht als Gewerbebetriebe.

Die komplette Informationsbroschüre zu ARAG-Sportversicherung ist hier als Download verfügbar.

 

Hier geht es zur Schadenmeldung für Sportunfälle.

 

Für Fragen stehen wir euch gern zur Verfügung!