Ausbildung: Ansprechperson Kinderschutz im Sportverein/-verband
Wann: 6. Mai 2023 | optional: 5. Mai, siehe unten
Wo: Sportpension Dresden
Kosten: 5. – 6. Mai. inkl. Übernachtung: 60 € | 6. Mai als Tagesveranstaltung: 40 €
Anmeldung und weitere Informationen: https://bildungsportal.sport-fuer-sachsen.de/detail-3457
Anmeldeschluss 03. März 2023
Kontakt Hannes Günther | guenther@sport-fuer-sachsen.de | 0341 216 31 84
Ausschreibung Ansprechperson Kinderschutz im Sportverein
Sportvereine tragen eine besonders hohe Verantwortung in unserer Gesellschaft, denn sie sind Anlaufstelle Nr. 1 für den Sport der Kinder und Jugendlichen außerhalb der Schule. Kinder brauchen für ihre emotionale und körperliche Entwicklung sichere und vertrauensvolle Entfaltungsräume.
Die erhöhte Körperbezogenheit im Sport, die verstärkte Bindung der Kinder und Jugendlichen an den Trainer und nicht zuletzt die Rahmenbedingungen im Sport (z.B. Hilfestellungen beim Üben, Wettkämpfe mit Übernachtungen oder das Umkleiden vor und nach dem Sport) können unangenehme Situationen begünstigen.
Sportvereinen wird dringend geraten, dieses Thema nicht zu vernachlässigen, sich präventiv mit dem Thema Kinderschutz zu beschäftigen und entsprechende Maßnahmen mit den Übungsleitern und Betreuern im Verein umzusetzen. Durch klare Richtlinien zum Thema Kinderschutz im Verein und eine aktive Informationspolitik gegenüber seinen Übungsleitern und Mitgliedern sichert dieser sich im Falle eines Problems ab. Eine Nichtbeachtung der Thematik kann zu einem erheblichen Imageschaden führen. Der Schutz des Kindes sollte immer im Vordergrund stehen. Wichtig ist auch die klare Abgrenzung zu einem diskriminierenden Umgang mit Kindern.
Mit diesen Maßnahmen können Vereine darauf aufmerksam machen, dass er sich für den Schutz der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen einsetzt und sie ebenso sorgfältig behütet, wie es die Eltern selbst tun würden.
Die Kindeswohlgefährdung hat verschiedene Erscheinungsformen. So kann dem Kind durch Vernachlässigung, körperliche oder seelische Misshandlung, durch häusliche Gewalt oder sexuellen Missbrauch großer Schaden zugefügt werden.
Erkennbar sind diese durch äußere Anzeichen oder Auffälligkeiten im Verhalten des Kindes. Äußere Anzeichen sind fehlende Hygiene, der Witterung unangemessene und verschmutzte Kleidung, Mangelernährung, Zeichen von Verletzungen. Diese sollten dem Betreuer ein Warnsignal sein.
Verhält sich das Kind häufiger gewalttätig oder aggressiv oder ist es im Gegenteil dazu depressiv oder apathisch, bzw. verängstigt? Zieht sich das Kind sozial zurück, hat es Konzentrations- oder Wahrnehmungsstörungen oder ist es ständig müde? Schwänzt es sogar die Schule oder missbraucht es Suchtmittel? Bei solchen Anzeichen sollte jedem, der mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, klar sein, das etwas nicht stimmt! Hier sollten alle Informationen nachvollziehbar notiert werden und zuerst ohne voreilige Schlüsse zu ziehen, gesammelt werden. Das vertrauensvolle Gespräch mit einem Ansprechpartner im Verein ist im ersten Moment das Sinnvollste.
Welche Möglichkeiten hat ein Verein, ein Präventionskonzept zum Schutz der Kinder und Jugendlichen umzusetzen? Es gibt eine Vielzahl sinnvoller Maßnahmen, die sich in den Vereinen bereits bewährt haben.
Prüfen sie, ob das Thema Kinderschutz in ihrer Vereinssatzung und Ordnungen verankert ist. Die Sportjugend Landkreis Leipzig empfiehlt seinen Vereinen auch, eine Jugendordnung zu integrieren. Bei der inhaltlichen Gestaltung kann ihnen der Kreissportbund behilflich sein.
Als weitere Maßnahme sollte ein fester Ansprechpartner als Beauftragter für den Kinderschutz benannt werden und den Kindern und Jugendlichen, Übungsleitern und Eltern kommuniziert werden. Er oder sie ist der erste Ansprechpartner für alle vertraulichen Fragen und Probleme rund um das Thema Kinder- und Jugendschutz. Er kümmert sich um die Sensibilisierung für das Thema im Verein.
Es können Plakate und Aushänge, bzw. Informationsbriefe zum Thema Kinder- und Jugendschutz erstellt oder organisiert werden und Elternabende oder Fortbildungen, sowie ein Erfahrungsaustausch für die Eltern, Trainer und Betreuer angeboten werden.
Für alle Beteiligten im Sportverein sollte es Verhaltensleitlinien zum Umgang mit Kindern geben. Auch wenn es schwer ist, überhaupt geeignete Übungsleiter für Kinder- und Jugendsportgruppen zu finden, so sollten potentielle Übungsleiter sorgfältig ausgewählt werden, denn mit der Übernahme einer Sportgruppe junger Menschen übertragen sie dem Übungsleiter eine große Verantwortung. In persönlichen Gesprächen sollte die Motivation und Erfahrung im Umgang mit Kindern sowie die Qualifikation abgefragt werden. Außerdem ist es wichtig zu erfahren, wie die Haltung der Person zum Thema Kinder- und Jugendschutz ist und sie sollten darauf hingewiesen werden, dass Schutz und Prävention wichtige Anliegen im Verein sind.
Wenn sich der Übungsleiter anfangs noch etwas unsicher im Umgang mit Kindern ist, sollte ihm ein „Mentor“ bei seinen ersten Einheiten helfen und ihm Tipps zum Umgang mit Kindern geben. Gelegentliche Hospitationen in den Sportgruppen – nicht nur zu Beginn der Übungsleiter- oder Betreuertätigkeit – sollten auch zu einem transparenten und offenen Vereinsleben gehören.
Die Sportjugend Sachsen empfiehlt für neue ehrenamtliche Übungsleiter die Unterzeichnung eines Ehrenkodex als Grundlage der vertraglichen Vereinbarungen mit Übungsleitern und Betreuern. Diesen können sie am Ende der Seite herunterladen. Für hauptamtlich angestellte Trainer sollte die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses verbindlicher Vertragsbestandteil sein.
Ansprechpartner beim Kreissportbund ist René Schober. Als ausgebildeter Multiplikator Kinderschutz stehe ich gern beratend zur Verfügung, Informationsmaterial und Broschüren erhaltet ihr auch bei mir.