Neue Sportgeräte für starke Vereine
Moderne und funktionale Sportgeräte schaffen gute Bedingungen für Training, Wettkampf und Vereinsentwicklung. Für die Anschaffung stehen Sportvereinen im Landkreis Leipzig unterschiedliche Fördermöglichkeiten zur Verfügung.
Zwei Förderwege für Eure Sportgeräte
Für die Anschaffung von Sportgeräten stehen Sportvereinen unterschiedliche Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Der Landessportbund Sachsen unterstützt insbesondere die Anschaffung von Großsportgeräten. Daneben besteht eine eigenständige Sportgeräteförderung über den Landkreis Leipzig.
Förderung von Großsportgeräten
Der Landessportbund Sachsen unterstützt Sportvereine bei der Anschaffung neuer Großsportgeräte, die für den regelmäßigen Übungs-, Trainings- oder Wettkampfbetrieb benötigt werden.
Die wichtigsten Eckdaten
Für die Förderung gelten bestimmte Mindestanforderungen. Vor der Antragstellung sollten Vereine insbesondere Anschaffungspreis, Angebote und Nutzungszweck prüfen.
Was kann über den LSB gefördert werden?
Förderfähig sind grundsätzlich neue Sportgeräte, die zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben des Vereins benötigt werden und dauerhaft für den Sportbetrieb zur Verfügung stehen.
Förderfähig
Nicht förderfähig
Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
Die Unterlagen sollten vollständig vorbereitet werden, bevor der Förderantrag im VereinsPortal eingereicht wird.
Drei vergleichbare Angebote
Für die Anschaffung müssen drei gültige und inhaltlich vergleichbare Angebote eingeholt werden. Die Angebote sollten dasselbe oder technisch vergleichbare Sportgeräte enthalten, damit eine nachvollziehbare Wirtschaftlichkeitsprüfung möglich ist.
Anschaffungen über 5.000 Euro
Bei Sportgeräten mit einem Anschaffungspreis über 5.000 Euro ist zusätzlich die Zustimmung des zuständigen Landesfachverbandes erforderlich.
Finanzierung beachten
Mittel aus dem Projekt Breitensportentwicklung dürfen nicht zur Finanzierung desselben Großsportgerätes eingesetzt werden. Die Gesamtfinanzierung muss im Antrag vollständig und nachvollziehbar dargestellt werden.
Antrag digital im VereinsPortal stellen
Die Beantragung der Großsportgeräteförderung erfolgt über das VereinsPortal des Landessportbundes Sachsen. Dort werden Antrag, Angebote und gegebenenfalls weitere erforderliche Nachweise eingereicht.
Sportgeräteförderung des Landkreises Leipzig
Zusätzlich zur Großsportgeräteförderung des Landessportbundes unterstützt der Landkreis Leipzig die Anschaffung langlebiger Sportgeräte für den Vereinsbetrieb.
Die wichtigsten Voraussetzungen
Für die Förderung des Landkreises gelten eigene Voraussetzungen und Antragsunterlagen. Grundlage bildet die Sportförderrichtlinie des Landkreises Leipzig.
Für die Förderung wichtig
Benötigte Unterlagen
Antrag rechtzeitig vorbereiten
Die Sportgeräteförderung des Landkreises muss innerhalb der geltenden Antragsfrist beantragt werden. Die notwendigen Angebote und Unterlagen sollten deshalb frühzeitig vorbereitet werden.
Vor der Anschaffung Antrag stellen
Prüft vorab, ob das geplante Sportgerät die Voraussetzungen erfüllt. Holt rechtzeitig drei vergleichbare Angebote ein und reicht Antrag, Konkretisierungsplan sowie alle erforderlichen Unterlagen vollständig ein.
Formulare und Unterlagen
Für die Sportgeräteförderung des Landkreises stehen Euch die entsprechenden Antrags- und Abrechnungsunterlagen zur Verfügung.
Von der Idee zum geförderten Sportgerät
Unabhängig vom gewählten Förderweg hilft eine frühzeitige Vorbereitung dabei, Rückfragen und Verzögerungen zu vermeiden.
Gute Ausstattung schafft gute Sportangebote
Plant Eure Anschaffung frühzeitig, prüft den passenden Förderweg und nutzt die Unterstützung für eine moderne und nachhaltige Ausstattung Eures Sportvereins.

