Sportförderung · Sportstätten

Sportstätten erhalten. Modernisieren. Zukunft schaffen.

Gute Sportstätten sind die Grundlage für Training, Wettkampf und Vereinsleben. Für Sanierung, Modernisierung, Umbau und Neubau stehen Sportvereinen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung.

Sanierung Modernisierung Neu- und Umbau Barrierefreiheit
Investive Sportförderung

Zwei Förderwege für Sportstätten

Für investive Maßnahmen an Sportstätten kommen insbesondere die Sportstättenförderung des Freistaates Sachsen über die Sächsische Aufbaubank sowie – abhängig vom Standort und der jeweiligen regionalen Entwicklungsstrategie – eine LEADER-Förderung infrage.

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Sportstättenförderung Investive Förderung über die Sächsische Aufbaubank für geeignete Sportstättenmaßnahmen.
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LEADER Zusätzliche Fördermöglichkeiten in den ländlichen LEADER-Regionen des Landkreises Leipzig.
Frühzeitig planen Baumaßnahmen benötigen eine sorgfältige Planung, gesicherte Finanzierung und vollständige Unterlagen.
Förderweg 1 · Freistaat Sachsen

Sportstättenförderung über die SAB

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sportvereine und weitere Träger beim Bau und Erhalt geeigneter Sportstätten. Die Antragstellung erfolgt vollständig digital über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank.

Förderrahmen

Die wichtigsten Eckdaten

Die Förderung erfolgt grundsätzlich als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Anteilfinanzierung.

bis 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
2.500 € Mindesthöhe der beantragten Zuwendung für Vereine
10 % mindestens erforderlicher Eigenanteil
200.000 € Grenze zwischen kleiner und großer Vereinsmaßnahme
Sportstättenförderung · SAB

Was kann gefördert werden?

Gefördert werden investive Maßnahmen zur Sicherung, Verbesserung und Weiterentwicklung geeigneter Sportstätten.

Förderfähige Maßnahmen

Sicherung und Sanierung bestehender Sportstätten Modernisierung von Sportanlagen und Funktionsgebäuden Neubau, Ausbau und Umbau von Sportstätten Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit Sporthallen und Sportplätze einschließlich zugehöriger Funktionsgebäude Unter bestimmten Voraussetzungen auch Hallenbäder

Nicht förderfähig

Sportstätten, die mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden Sportstätten, die in erheblichem Umfang durch professionelle Sportler genutzt werden Sportstätten, die überwiegend der schulischen Nutzung dienen
Voraussetzungen

Eigentum, Nutzung und Finanzierung frühzeitig klären

Bei investiven Maßnahmen spielen neben der eigentlichen Baumaßnahme insbesondere die langfristige Nutzung, Finanzierung und rechtliche Absicherung der Sportstätte eine wichtige Rolle.

Gesamtfinanzierung sichern

Die Finanzierung der Maßnahme einschließlich Eigenanteil, weiterer Fördermittel und Folgekosten muss nachvollziehbar und vollständig dargestellt werden.

Eigentum oder langfristige Nutzung

Befindet sich die Sportstätte nicht im Eigentum des Vereins, ist eine rechtsverbindliche Nutzungsvereinbarung erforderlich. Die SAB verlangt hierfür grundsätzlich eine Mindestlaufzeit von mehr als zwölf Jahren.

Energieeffizienz und Klimaschutz

Bei Baumaßnahmen an Gebäuden sind die aktuellen Anforderungen an Klimaschutz und Energieeffizienz zu berücksichtigen. Dies sollte bereits in der Planungsphase mitgedacht werden.

Antragsfristen

Frist richtet sich nach dem Umfang der Maßnahme

Für kleinere und größere Vereinsmaßnahmen gelten unterschiedliche Möglichkeiten zur Antragstellung.

Kleine Vereinsmaßnahmen bis 200.000 €

Vereinsmaßnahmen bis zu einem Gesamtwertumfang von 200.000 Euro können grundsätzlich auch im laufenden Jahr beantragt werden.

Maßnahmen für das Folgejahr 30. September

Anträge für Maßnahmen, die im oder ab dem Folgejahr umgesetzt werden sollen, müssen bis zum 30. September des laufenden Jahres bei der SAB eingereicht werden.

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Vorhabensbeginn unbedingt beachten

Bei Vereinsmaßnahmen mit zugrunde gelegten Ausgaben von weniger als 100.000 Euro ist der Vorhabensbeginn grundsätzlich ab Antragstellung bei der SAB zulässig. Maßnahmen ab 100.000 Euro dürfen erst nach Genehmigung durch die SAB begonnen werden.

Digitale Antragstellung

Antrag über das SAB-Förderportal

Die Antragstellung erfolgt vollständig digital. Nach der Registrierung führt Euch das Förderportal Schritt für Schritt durch den Antrag. Der Bearbeitungsstand kann gespeichert und später fortgesetzt werden.

Sportstättenförderung online beantragen

Antrag, Finanzierungsplan, Planungsunterlagen und weitere erforderliche Nachweise werden direkt über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank eingereicht.

1 Registrieren 2 Antrag anlegen 3 Unterlagen hochladen 4 Antrag absenden
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Vorbereitung

Richtlinie und Checkliste

Vor der Antragstellung empfiehlt sich eine sorgfältige Prüfung der Förderrichtlinie und der benötigten Unterlagen. Gerade bei investiven Maßnahmen sollten Eigentum, Nutzungsrecht, Finanzierung und Planung frühzeitig geklärt werden.

Förderweg 2 · Ländlicher Raum

LEADER-Förderung

Abhängig vom Standort und den jeweiligen Zielen der regionalen Entwicklungsstrategie kann auch LEADER eine Fördermöglichkeit für investive oder nichtinvestive Vereinsmaßnahmen sein.

Alternative Fördermöglichkeit

Sportstätten im ländlichen Raum entwickeln

Die Fördergegenstände und Förderbedingungen unterscheiden sich zwischen den einzelnen LEADER-Regionen. Entscheidend ist, ob das geplante Vorhaben in die jeweilige lokale Entwicklungsstrategie und den aktuellen Förderaufruf passt.

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Städtische Gebiete sind grundsätzlich ausgenommen

LEADER richtet sich an den ländlichen Raum. Vor einer weiteren Planung sollte deshalb zunächst geprüft werden, ob der Standort der Sportstätte innerhalb einer förderfähigen LEADER-Kulisse liegt.

01

Südraum Leipzig

Informationen zu aktuellen Förderaufrufen, Voraussetzungen und regionalen Fördermöglichkeiten.

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02

Leipziger Muldenland

Regionale Entwicklungsstrategie und aktuelle Fördermöglichkeiten für Projekte im ländlichen Raum.

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03

Land des Roten Porphyr

Informationen zu LEADER-Förderung, Projektaufrufen und Beratung in der Region.

Weitere Informationen →

Fristen unterscheiden sich je nach Region

LEADER arbeitet mit regionalen Förderaufrufen. Antragsfristen, Förderquoten und förderfähige Maßnahmen können sich deshalb unterscheiden. Informiert Euch vor der Antragstellung direkt bei der zuständigen LEADER-Region.

Sportförderung im Landkreis Leipzig

Gute Sportstätten sind eine Investition in die Zukunft

Plant investive Maßnahmen frühzeitig, klärt Eigentums- und Nutzungsverhältnisse und prüft bereits zu Beginn, welcher Förderweg zu Eurem Vorhaben passt.

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