Sportstätten erhalten. Modernisieren. Zukunft schaffen.
Gute Sportstätten sind die Grundlage für Training, Wettkampf und Vereinsleben. Für Sanierung, Modernisierung, Umbau und Neubau stehen Sportvereinen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung.
Zwei Förderwege für Sportstätten
Für investive Maßnahmen an Sportstätten kommen insbesondere die Sportstättenförderung des Freistaates Sachsen über die Sächsische Aufbaubank sowie – abhängig vom Standort und der jeweiligen regionalen Entwicklungsstrategie – eine LEADER-Förderung infrage.
Sportstättenförderung über die SAB
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sportvereine und weitere Träger beim Bau und Erhalt geeigneter Sportstätten. Die Antragstellung erfolgt vollständig digital über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank.
Die wichtigsten Eckdaten
Die Förderung erfolgt grundsätzlich als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Anteilfinanzierung.
Was kann gefördert werden?
Gefördert werden investive Maßnahmen zur Sicherung, Verbesserung und Weiterentwicklung geeigneter Sportstätten.
Förderfähige Maßnahmen
Nicht förderfähig
Eigentum, Nutzung und Finanzierung frühzeitig klären
Bei investiven Maßnahmen spielen neben der eigentlichen Baumaßnahme insbesondere die langfristige Nutzung, Finanzierung und rechtliche Absicherung der Sportstätte eine wichtige Rolle.
Gesamtfinanzierung sichern
Die Finanzierung der Maßnahme einschließlich Eigenanteil, weiterer Fördermittel und Folgekosten muss nachvollziehbar und vollständig dargestellt werden.
Eigentum oder langfristige Nutzung
Befindet sich die Sportstätte nicht im Eigentum des Vereins, ist eine rechtsverbindliche Nutzungsvereinbarung erforderlich. Die SAB verlangt hierfür grundsätzlich eine Mindestlaufzeit von mehr als zwölf Jahren.
Energieeffizienz und Klimaschutz
Bei Baumaßnahmen an Gebäuden sind die aktuellen Anforderungen an Klimaschutz und Energieeffizienz zu berücksichtigen. Dies sollte bereits in der Planungsphase mitgedacht werden.
Frist richtet sich nach dem Umfang der Maßnahme
Für kleinere und größere Vereinsmaßnahmen gelten unterschiedliche Möglichkeiten zur Antragstellung.
Vereinsmaßnahmen bis zu einem Gesamtwertumfang von 200.000 Euro können grundsätzlich auch im laufenden Jahr beantragt werden.
Anträge für Maßnahmen, die im oder ab dem Folgejahr umgesetzt werden sollen, müssen bis zum 30. September des laufenden Jahres bei der SAB eingereicht werden.
Vorhabensbeginn unbedingt beachten
Bei Vereinsmaßnahmen mit zugrunde gelegten Ausgaben von weniger als 100.000 Euro ist der Vorhabensbeginn grundsätzlich ab Antragstellung bei der SAB zulässig. Maßnahmen ab 100.000 Euro dürfen erst nach Genehmigung durch die SAB begonnen werden.
Antrag über das SAB-Förderportal
Die Antragstellung erfolgt vollständig digital. Nach der Registrierung führt Euch das Förderportal Schritt für Schritt durch den Antrag. Der Bearbeitungsstand kann gespeichert und später fortgesetzt werden.
Sportstättenförderung online beantragen
Antrag, Finanzierungsplan, Planungsunterlagen und weitere erforderliche Nachweise werden direkt über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank eingereicht.
Richtlinie und Checkliste
Vor der Antragstellung empfiehlt sich eine sorgfältige Prüfung der Förderrichtlinie und der benötigten Unterlagen. Gerade bei investiven Maßnahmen sollten Eigentum, Nutzungsrecht, Finanzierung und Planung frühzeitig geklärt werden.
LEADER-Förderung
Abhängig vom Standort und den jeweiligen Zielen der regionalen Entwicklungsstrategie kann auch LEADER eine Fördermöglichkeit für investive oder nichtinvestive Vereinsmaßnahmen sein.
Sportstätten im ländlichen Raum entwickeln
Die Fördergegenstände und Förderbedingungen unterscheiden sich zwischen den einzelnen LEADER-Regionen. Entscheidend ist, ob das geplante Vorhaben in die jeweilige lokale Entwicklungsstrategie und den aktuellen Förderaufruf passt.
Städtische Gebiete sind grundsätzlich ausgenommen
LEADER richtet sich an den ländlichen Raum. Vor einer weiteren Planung sollte deshalb zunächst geprüft werden, ob der Standort der Sportstätte innerhalb einer förderfähigen LEADER-Kulisse liegt.
Südraum Leipzig
Informationen zu aktuellen Förderaufrufen, Voraussetzungen und regionalen Fördermöglichkeiten.
Weitere Informationen →Leipziger Muldenland
Regionale Entwicklungsstrategie und aktuelle Fördermöglichkeiten für Projekte im ländlichen Raum.
Weitere Informationen →Land des Roten Porphyr
Informationen zu LEADER-Förderung, Projektaufrufen und Beratung in der Region.
Weitere Informationen →Fristen unterscheiden sich je nach Region
LEADER arbeitet mit regionalen Förderaufrufen. Antragsfristen, Förderquoten und förderfähige Maßnahmen können sich deshalb unterscheiden. Informiert Euch vor der Antragstellung direkt bei der zuständigen LEADER-Region.
Gute Sportstätten sind eine Investition in die Zukunft
Plant investive Maßnahmen frühzeitig, klärt Eigentums- und Nutzungsverhältnisse und prüft bereits zu Beginn, welcher Förderweg zu Eurem Vorhaben passt.

