Das Rezept für Bewegung ist eine gemeinsame Initiative der Sächsischen Landesärztekammer, des Sächsischen Sportärztebundes, des Landessportbundes Sachsen mit seinen Stadt- und Kreissportbünden, um Menschen zu mehr Bewegung und einem aktiven Lebensstil zu motivieren.

Sport und Bewegung gelten im Volksmund noch immer als die „beste Medizin“. Diesem Ansatz folgend ist es ab sofort auch in Sachsen möglich, dass interessierte Ärztinnen und Ärzte ihren Patientinnen und Patienten mit dem Rezept für Bewegung eine schriftliche Empfehlung für körperliche Aktivität geben können.

Der Weg vom Arzt führt dann nicht mehr nur zu Apotheke oder etwa einer Praxis für Physiotherapie, sondern zum gesundheitsorientierten Angebot im Sportverein vor Ort.

Die Initiative Rezept für Bewegung wird gefördert vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) und lehnt sich an die Initiative des Deutschen Olympischen Sportbundes, der Bundesärztekammer und des Deutschen Sportärztebundes an.

Es ist wissenschaftlich bewiesen, dass geeignete körperliche Bewegung eine hohe Bedeutung bei der Prävention vieler chronischer Erkrankungen hat. Positive Effelte haben Bewegung und Sport u.a. auf:

  • das Herz-Kreislauf-System und den Blutdruck
  • den Fettstoff- und Kohlenhydratstoffwechsel
  • das Muskel-Skelettsystem und die Körperzusammensetzung
  • das Immunsystem
  • Tumorerkrankungen
  • die mentale und seelische Gesundheit

Obwohl den meisten Menschen die Bedeutung körperlicher Aktivität für Wohlbefinden, Psyche und Körper durchaus bewusst ist, bewegen sich viele Menschen zu wenig. Nicht zuletzt die Covid-19-Pandemie hat das Problem, dass in Deutschland den Bewegungsempfehlungen der WHO nur von einem geringen Prozentsatz der Bevölkerung nachgekommen wird, noch einmal verstärkt.

Präventiver Einsatz des Rezeptes für Bewegung

Die Herausforderung besteht darin, Menschen immer wieder zu motivieren, ihren Alltag aktiv zu gestalten und regelmäßig Sport zu treiben. Genau hier setzt das Rezept für Bewegung an. Ärztinnen und Ärzte können mit diesem Rezept ihren Patientinnen und Patienten eine schriftliche Empfehlung für körperliche Aktivität und eine sportliche Betätigung in einem sächsischen Sportverein aushändigen. Bewegung und Sport werden dabei präventiv wie ein Medikament eingesetzt. Das schriftliche Fixieren auf dem Rezept soll den Patientinnen und Patienten helfen, die Empfehlung tatsächlich umzusetzen und somit etwas für ihre Gesundheit zu tun.

Zielgruppe des Rezeptes für Bewegung sind alle Patient*innen ohne akute Erkrankungen. Dazu gehören vor allem Patient*innen mit

  • Bewegungsmangel
  • Übergewicht
  • erhöhten Blutdruckwerten
  • erhöhten Blutfett- oder Blutzuckerwerten
  • unspezifischen Problemen des Stütz- und Bewegungsapparats
  • Stress oder anderen psychischen Belastungen.

Nicht geeignet ist das Rezept für Patient*innen, bei denen eine akut behandlungsbedürftige Erkrankung oder eine Indikation für Rehabilitationssport vorliegt.

Das Rezept für Bewegung ist kein Rezept im klassischen Sinne. Es ist vielmehr eine Art schriftliche Gedankenstütze für Patient*innen – mit dem Ziel, sie auf die Sportangebote der umliegenden Sportvereine aufmerksam zu machen.

Ärzt*innen in Sachsen können ihren Patient*innen das Rezept für Bewegung ausstellen und damit die Teilnahme an einem niederschwelligen Angebot im Sportverein empfehlen. Das Konzept ähnelt dabei dem des grünen Rezeptes, mit dem Patient*innen medizinisch notwendige, aber nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel empfohlen werden.

Je nach Beschwerden bespricht der Arzt bzw. die Ärztin gemeinsam mit dem Patienten bzw. der Patientin das für ihn bzw. sie geeignete Sportangebot und kann auf dem Rezeptformular entsprechend mit einem ausgewiesenen Schwerpunkt darauf verwiesen und notwendige Hinweise an die Übungsleitung einfügen.

Das Rezept für Bewegung beinhaltet vier Schwerpunkte:

  • Bei dem Schwerpunkt Herz-Kreislauf-System handelt es sich um Bewegungsangebote, die der Förderung der Ausdauerfähigkeit zur Verbesserung der Funktionsweise des Herz-Kreislauf-Systems dienen.
  • Haltungs- und Bewegungssystem: im Fokus dieser Angebote steht die Stärkung des Muskel-Skelett-Systems durch ganzkörperkräftigende Aktivitäten wie z.B. bei funktioneller Gymnastik.
  • Allgemeines Gesundheitstraining: in diesen Bewegungsangeboten liegt der Schwerpunkt allgemein auf der Förderung der motorischen Fähigkeiten wie Kraft, Ausdauer, Koordination und Beweglichkeit.
  • Stressbewältigung und Entspannung: Der Fokus dieser Angebote liegt auf dem Kennenlernen, Vermitteln und Durchführen von sportnahen Entspannungsübungen, um Strategien zum Umgang mit Stress zu erlernen und im Alltag anwenden zu können. Es finden keine reinen Entspannungsverfahren statt, sondern es werden Strategien erlernt, wie man durch Bewegung den Umgang mit Stress erleichtern kann.

Das Rezept gilt nur für den Sportverein. Zu beachten ist, dass das Rezept für Bewegung symbolischen Charakter hat und kein Rezept zur Abrechnung ist. Die geringfügigen Mitgliedsbeiträge und Kursgebühren in den Sportvereinen müssen von den Versicherten grundsätzlich selbst getragen werden.

Einige Sportangebote, vor allem die, die mit dem Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT ausgezeichnet sind, können von den Krankenkassen finanziell unterstützt werden. (Rücksprache mit der Krankenkasse wird empfohlen).

Auf der Rückseite des Rezeptes finden Patient*innen die Internetadresse für die direkte Angebotssuche.

Falls Patient*innen online kein passendes Angebot finden, können sie sich mit ihrem Rezept für Bewegung an ihren jeweiligen Kreis- oder Stadtsportbund (KSB/SSB) wenden. Dort erhalten sie eine entsprechende Beratung und individuell passende Angebote. Die Kontaktdaten der KSB/SSB befinden sich ebenfalls auf der Rückseite des Rezeptes.

Erhalten die Patient*innen ein sachsenweit gültiges Rezeptformular, dann sind die Kontaktdaten des Landessportbundes angegeben, der dann den Kontakt zum KSB/SSB vermittelt.

Auf der Rückseite des Rezeptes für Bewegung hat die Übungsleitung die Möglichkeit, an die jeweils verordnenden Ärzt*innen eine Mitteilung zu notieren sowie die Teilnahme der Patient*innen am Bewegungsangebot zu bestätigen.

Das Ausstellen des Rezeptes für Bewegung ist eine freiwillige ärztliche Leistung, die derzeit nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnungsfähig ist.

Für eine Abklärung der körperlichen Belastbarkeit eignet sich der Gesundheits-Check-up ab 18 Jahre. Dieser wird außerhalb des Budgets der Ärzt*innen vergütet. Bei geeigneten Patient*innen kann auch eine sportmedizinische Untersuchung durchgeführt werden. Vielen Versicherten werden inzwischen die Kosten für eine von Sportärzt*innen durchgeführte Untersuchung von der Krankenkasse anteilig erstattet.

Informationen dazu gibt es bei der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention (DGSP).

Das Besondere in Sachsen ist, dass sich Patientinnen und Patienten mit ihrem Rezept für Bewegung auch an ihren Kreis- oder Stadtsportbund wenden können – etwa, wenn sie online kein passendes Angebot finden. Dort erhalten sie eine entsprechende Beratung und individuell passende Angebote. Der Fokus liegt dabei bevorzugt auf der Vermittlung in Sport- und Bewegungsangebote, die mit dem Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT ausgezeichnet sind.

Anders als vom DOSB empfohlen, können darüber hinaus auch allgemeine breitensportliche und gesundheitsorientierte Angebote der Sportvereine empfohlen werden – ein Vorgehen, das kein bundesweiter Standard ist und wodurch das Konzept des Landessportbundes Sachsen gegenwärtig Modellcharakter hat.

Sportvereine sollten sich mit den Ärzt*innen vor Ort vernetzen. Sie können gezielt Ärzt*innen in ihrer Region ansprechen und über ihr vielfältiges Angebot informieren. Zu empfehlen ist, in der Praxis anzufragen, ob Flyer mit Vereinsangeboten ausgelegt werden dürfen. So können Ärzt*innen direkt auf das Vereinsangebot und den Verein verweisen.

Für die Bekanntmachung von zertifizierten SPORT PRO GERSUNDHEITS-Angeboten können dazu künftig auch Informationsmaterialien des DOSB genutzt werden. Weitere Informationen und die Rezeptblöcke gibt es beim zuständigen Stadt- und Kreissportbund oder auf der Webseite des Landessportbundes.

Hat der Verein noch keine Angebote, die mit dem Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT ausgezeichnet sind, sollte er prüfen, ob er diese speziellen Kursangebote im Verein etablieren kann und das Qualitätssiegel beantragen möchte. Besonders die Möglichkeit, dass die Teilnahmegebühren für diese Angebote von den Krankenkassen bezuschusst werden, kann den Einstieg für neue Mitglieder erleichtern.

Die Sportvereine können vom Rezept für Bewegung profitieren, weil sie dadurch einen besseren Zugang zur Gruppe der „Nicht-Beweger“ bekommen.

Kurse, die das Qualitätssiegel erhalten, müssen folgende Qualitätskriterien erfüllen:

  • Eindeutig definierte Zielgruppe
  • Zuordnung zu einem der genannten Bereiche (Herz-Kreislaufsystem etc.)
  • Qualifizierte Leitung (mindestens die Ausbildung Übungs-leiter B „Sport in der Prävention“)
  • Einheitliche Organisation (maximal 15 Teilnehmer/innen, mindestens eine Unterrichtsstunde pro Woche, abgeschlossener Kurs mit insgesamt 8 bis 12 Stunden)
  • Präventiver Gesundheits-Check (PAR-Q-Eingangsfragebogen zur Prüfung der Sporttauglichkeit)
  • Begleitendes Qualitätsmanagement (z. B. Teilnehmerbefragung)

Informationen dazu und zur Beantragung gibt es hier.

Die Rezeptformulare können online auf der Webseite des Landessportbundes Sachsen oder mittels Postkarte, die sich am Flyer „Das Rezept für Bewegung – Informationen für Ärzt*innen“ befindet und bei den KSB/SSB sowie LSB erhältlich ist, bestellt werden. Dabei sind die Rezepte entsprechend der jeweiligen Region (Kreis bzw. kreisfreie Stadt) auszuwählen. Ein sachsenweit gültiges Rezept für Bewegung kann ebenso bestellt werden.

Alle Rezepte sind als gedruckte Formulare im A5 Format und digital im PDF-Format erhältlich.

Das Adressfeld der Patient*innen ist passfähig mit anderen üblichen Rezeptformularen.

Informationen für Ärzt*innen

Flyer „Das REZEPT FÜR BEWEGUNG – Informationen für Ärzt*innen im Freistaat Sachsen“