Seit dem 2003 ist die ARAG Sportversicherung Partner des Landessportbundes Sachsen. Diese Partnerschaft ist für die meisten LSB-Mitgliedsvereine eine der wichtigsten Grundlagen des Vereinslebens, sie liefert eine Grundabsicherung für die Vereinsmitglieder, ersetzt jedoch nicht die private Vorsorge des Einzelnen. Der umfangreiche Sportversicherungsvertrag stellt die wichtigsten Versicherungssparten für Mitglieder sicher. Im Einzelnen handelt es sich um die Bereiche
- Unfall
- Haftpflicht
- Rechtsschutz
- Vertrauensschaden
- sowie Zusatzversicherungen
Das ARAG-Sportversicherungsbüro des Landessportbundes Sachsen ist rund um die Uhr online verfügbar. Hier findet ihr alles zum Thema Schadenanzeigen, Anträge, Merkblätter sowie weitere Versicherungsinformationen.
Übst du in einem Sportverein ein gewähltes oder beauftragtes Ehrenamt aus? Dann gehörst du zu einer Vielzahl von Personen, die in vielen Bereichen unserer Gesellschaft Aufgaben mit besonderem Engagement wahrnehmen und eine besondere Verantwortung tragen. Es besteht die Möglichkeit, sich freiwillig gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bei der VBG zu versichern.
Ehrenamtsversicherung
Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) bietet seit Inkrafttreten des „Gesetzes zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bürgerschaftlichen Engagements“ am 1. Januar 2005 Ehrenamtlichen die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern. Für gewählte ehrenamtliche Funktionsträger, deren Funktion in der Satzung des Verbandes/Vereins enthalten sein muss, besteht für jährlich 3,50 Euro pro Person die Option, gesetzlichen Unfallschutz zu erhalten. Der Landessportbund Sachsen hat dazu mit der VBG einen Rahmenvertrag für seine Mitglieder geschlossen.
Weitere Informationen zu den Leistungen der Versicherung sowie dem Melde- und Beitragsverfahren gibt es auf der Webseite der VBG-Ehrenamtsversicherung für Sportvereine.
Übungsleiterversicherung
Übungsleiter im Bereich des Landessportbundes Sachsen haben unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne freiwillige Zusatzversicherung gesetzlichen Unfall-Versicherungsschutz über die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). Dieser besteht nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII, wenn folgende Kriterien der persönlichen Abhängigkeit gegeben sind:
- Weisungsgebundenheit des Übungsleiters hinsichtlich Zeit, Art, Ort und Dauer der Tätigkeit (Direktionsrecht des Vorstandes)
- Eingliederung des Übungsleiters in den Verein (Bereitstellung von Einrichtungen, Gerät, Material)
- Tätigkeit muss regelmäßig erbracht werden (z. B. einmal wöchentlich)
Wichtig: Es muss ein Vertrag zwischen dem Übungsleiter und dem Verein vorliegen!