Für Lehrgänge des KSB

Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einganges bearbeitet und jeder Teilnehmer erhält eine Anmeldebestätigung in Form der Rechnung.

Teilnahmebegrenzungen sind möglich!  Änderungen (Ort, Termin, Inhalte) lassen sich leider nicht immer ausschließen, werden aber rechtzeitig bekannt gegeben. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 10, behält sich der KSB das Recht der Absage der Veranstaltung vor.

Alle Teilnehmer sind im Rahmen der ARAG- Sportversicherung während der Lehrgänge versichert. Die persönlichen Daten werden von uns nur für die Anmeldebestätigung, Rechnungslegung sowie zur Ausstellung von Zertifikaten und des Lizenzausweises benötigt.

Mit der Anmeldung und dem Erhalt der Bestätigung in Form der Rechnung vom KSB, verpflichtet sich der Teilnehmer am gesamten Lehrgang teilzunehmen (Freistellungen sind nicht möglich!). Bei unentschuldigtem Fehlen wird keine Lehrgangsgebühr erstattet. Bei Vorlage eines Krankenscheines oder Absagen bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn wird die Lehrgangsgebühr erstattet.

Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer/die Teilnehmerin mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten für die Zwecke der Organisation und Abwicklung der Bildungsveranstaltung/ggf. Prüfung, Lizenzaustellung sowie der Zusendung späterer Informationen einverstanden. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung.

Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer/die Teilnehmerin in die Anfertigung von Foto- bzw. Filmaufnahmen seiner  Person seitens des Kreissportbundes Landkreis Leipzig oder dessen/deren Beauftragten ein, sowie in die Veröffentlichung der Foto- bzw. Filmaufnahmen in sämtlichen Dokumentationen des Kreissportbundes Landkreis Leipzig sowie im Internetauftritt des Kreissportbundes Landkreis Leipzig. Die Einwilligung für Einzelabbildungen ist jederzeit für die Zukunft widerruflich. Die Einwilligung ist jedoch bei Mehrpersonenabbildungen unwiderruflich.

 

Für Sport- und Spielgeräteverleih

Verleihbedingungen

Die Geräte des Kreissportbundes Landkreis Leipzig können von Vereinen, Kindergärten, Schulen, Jugendgruppen, Organisationen und sonstigen Interessenten ausgeliehen werden. Es wird eine Leihgebühr erhoben, die im Leihvertrag geregelt wird. Die vereinbarten Ausleihzeiten, Abhol- und Rückgabetermine sind einzuhalten.

Für jeden Tag der verspäteten Rückgabe wird pro Gerät die Leihgebühr (siehe Liste) fällig.

 

Benutzungsordnung

  • Der Entleiher verpflichtet sich die ausgeliehenen Geräte sachgemäß zu verwenden.
  • Der Entleiher muss geeignetes Aufsichtspersonal stellen, welches die Benutzung ständig und verantwortungsbewusst überwacht.
  • Der Entleiher ist verpflichtet, bei der Übergabe des Geräts den ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen.
  • Der Entleiher verpflichtet sich, das Gerät pfleglich zu behandeln und in einem einwandfrei sauberen Zustand, ordnungsgemäß (trocken) evt. verpackt zurückzugeben. Dazu gehört insbesondere die Meldung der entstandenen Schäden und Verluste.
  • Der Entleiher darf von der entliehenen Sache keinen anderen als den vertragsmäßigen Gebrauch machen. Er ist ohne Erlaubnis des Verleihers nicht berechtigt, den Gebrauch der Sache Dritten zu überlassen.

 

Haftung

Gefahrübertragung und Haftung gehen für den gesamten Verleihzeitraum ab Übergabe bis zur Rückgabe des Gerätes in vollem Umfange auf den Entleiher über. Der Verleiher lehnt jede Inanspruchnahme ab. Jeder an dem Gerät entstandene Schaden ist dem Verleiher unverzüglich zu melden.

Der Entleiher übernimmt die Haftung für alle die von ihm verursachten Schäden, soweit diese nicht durch Versicherungen des Eigentümers ersetzt werden. Er stellt Verleiher und Eigentümer insoweit von allen eigenen und allen Ansprüchen Dritter frei. Diese sind ausschließlich vom Entleiher zu regulieren.

Für den ordnungsgemäßen Zustand des Gerätes zum Zeitpunkt der Ausleihe ist der Verleiher verantwortlich.

Der Verleiher übernimmt keine Haftung, wenn das Gerät aus irgendwelchen Gründen (z.B. Beschädigung durch vorherigen Entleiher, Defekt des Gerätes) nicht zur Verfügung gestellt werden kann.

 

Leihvertrag

Die Verleihbedingungen & Benutzungsordnung sind Bestandteil des Leihvertrages.