Hinweis zur Lizenzausstellung bzw. Lizenzverlängerung
Zur Lizenzausstellung bzw. Lizenzverlängerung benötigen wir von Ihnen den jeweils ausgefüllten Antrag mit unterschriebenem Ehrenkodex.
Antrag zur LizenzverlängerungAllgemeine Bestimmungen zur Teilnahme an Aus- und Fortbildungen
Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einganges bearbeitet. Jeder TN erhält eine Anmeldebestätigung und eine Rechnung für die Buchung.
Teilnahmebegrenzungen sind möglich! Änderungen (Ort, Termin, Inhalte) lassen sich leider nicht immer ausschließen, werden aber rechtzeitig bekannt gegeben. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 10 TN, behält sich der KSB bis eine Woche vor Veranstaltungstermin das Recht der Absage der Veranstaltung vor.
Alle Mitglieder von Sportvereinen des LSB Sachsen sind im Rahmen der ARAG- Sportversicherung während der Lehrgänge versichert. Die persönlichen Daten werden von uns ausschließlich zur Ausstellung der Lizenz an den Landessportbund Sachsen weiter gegeben.
Hinweise zu Ausfallgebühren durch den Teilnehmer
Mit der Buchung des Lehrganges und dem Erhalt der Rechnung vom KSB verpflichtet sich der Teilnehmer am gesamten Lehrgang teilzunehmen (Freistellungen sind nicht möglich!). Bei unentschuldigtem Fehlen wird keine Lehrgangsgebühr erstattet. Bei Vorlage eines Krankenscheines oder Absagen bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn wird die Lehrgangsgebühr erstattet.