Über die Richtlinie zur Förderung des Sports des Landkreis Leipzig können Sportvereine für verschiedenste Vorhaben Fördergelder beantragen. Der Stichtag für die Abgabe ist der 01.03.

Falls in eurem Sportverein Bedarf an Förderung von Sportgeräten (Sportgeräte mit einer Nutzungsdauer von mindestens 5 Jahren und einen Gesamtwert in Höhe von mindestens 410,00 Euro) oder zur Bezuschussung von besonderen Projekten oder Veranstaltungen (Traditionsveranstaltungen, internationale Veranstaltungen oder Veranstaltungen mit überörtlicher Bedeutung) besteht, können Anträge zur Sportförderung gestellt werden. Auch für die Arbeit mit sportlichen Talenten können Vereine Förderung als Talentstützpunkt beantragen.

Hier findet ihr die Förderrichtlinie und den Antrag.

In unserem Service-Bereich zur Sportförderung findet ihr eine Übersicht über verschiedene Fördermöglichkeiten. Wir beraten euch gern!