Soforthilfe für Sportvereine in Existenznot wieder beantragbar
Ab sofort können Sportvereine des Landessportbundes, die durch die Folgen und Einschränkungen der COVID-19-Pandemie unverschuldet in ihrer Existenz bedroht sind, wieder eine finanzielle Unterstützung in Form einer einmaligen Soforthilfe-Zahlung in Höhe von bis zu 10.000 Euro beantragen. Die dazu notwendigen Rahmenbedingungen wurden nun in Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Staatsministerium des Innern geschaffen.
Die entsprechende Richtlinie wurde bis zum 30.04.2022 verlängert. Eine Antragstellung durch die Vereine ist damit bis zum 22.04.2022 möglich. Auch Vereine, die in den letzten beiden Jahren bereits gefördert wurden, können im Kalenderjahr 2022 erneut einen Antrag stellen, sofern die Existenzbedrohung und die weiteren Antragsvoraussetzungen wieder vorliegen.
Alle wichtigen Infos zu den Förderbedingungen und die Dokumente zur Antragstellung und Abrechnung finden Ihr in den Soforthilfe FAQ auf der Homepage des LSB.