Fördermöglichkeiten für Energie, Klima und Klimaanpassung

Die Förderrichtlinie Energie und Klima des Freistaates Sachsen bietet auch Sportvereinen Möglichkeiten, Investitionen in Klimaschutz, Energieversorgung und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels finanziell unterstützen zu lassen.

Je nach Vorhaben können unter anderem Maßnahmen zur Klimaanpassung an Gebäuden und Sportanlagen, zum Regenwasserrückhalt, zur Nutzung und Einbindung erneuerbarer Energien oder zur Entwicklung zukunftsfähiger Energie- und Versorgungssysteme förderfähig sein.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Abhängig von Maßnahme, Antragsteller und Fördermodul können grundsätzlich 50 bis 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben unterstützt werden.

Wichtig für Vereine

Für Modul II „Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen“ gilt seit dem 1. Juni 2026 ein vorläufiger Antragsstopp. Neue Anträge können in diesem Förderbereich derzeit nicht gestellt werden.

Andere Förderbereiche der Förderrichtlinie bleiben davon unberührt. Vereine, die Investitionen an ihren Sportstätten planen, sollten deshalb frühzeitig prüfen, ob ihr Vorhaben einem der weiterhin verfügbaren Fördermodule zugeordnet werden kann.

Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank (SAB). Wichtig: Mit dem Vorhaben darf grundsätzlich erst nach Eingang der Bestätigung zum Förderantrag begonnen werden.

Weitere Informationen zur Förderrichtlinie, zu den einzelnen Fördermodulen und zur Antragstellung findet ihr direkt bei der Sächsischen Aufbaubank.

 

Weitere Informationen findet Ihr hier.