Die Ehrenamtskarte ist ein Dankeschön an die besonders ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Leipzig. Auch dieses Jahr stehen 700 Ehrenamtskarten zur Ausgabe bereit.

Ab sofort können sich Interessierte bei Ihren gemeinnützigen Verbänden, Vereinen und Einrichtungen melden.

Wo kann die Ehrenamtskarte beantragt werden?

Die Zusendung der ausgefüllten Antragsunterlagen (siehe Downloads) im Original erfolgt grundsätzlich durch den gemeinnützigen Verband, Verein und Einrichtung an das:

 

Landratsamt Leipzig
Sozialamt
Stichwort: Ehrenamtskarte
Brauhausstr. 8
04552 Borna

Downloads
Informationsschreiben Ehrenamtskarte 2021
Antragsformular Ehrenamtskarte 2021

Wo gilt die Ehrenamtskarte?

Sie gilt im Landkreis Leipzig, Landkreis Nordsachsen sowie in der Stadt Leipzig.

Vorteile der Ehrenamtskarte?

Mit der Ehrenamtskarte erhalten Sie für 12 Monate ab Ausstellung verschiedene Vergünstigungen bei touristischen und kulturellen Einrichtungen. Dazu zählen z.B. Belantis, Zoo Leipzig, Schwimm- und Freizeitbäder, Kino, Museen, Burgen, Schlösser, Freizeiteinrichtungen, Bootsverleihstationen sowie Restaurants und Cafés. Weiterführende Informationen zu allen teilnehmenden Einrichtungen finden Sie unter www.leipzig-regio-card.de. Zusätzlich bekommt der Inhaber der Ehrenamtskarte Fahrkarten im Wert von 50 EUR zur Nutzung von Bus, Bahn und Straßenbahn. Dieses Guthaben ist gültig bis zum 30.11.2021.

Wer kann die Ehrenamtskarte erhalten?

Beantragen kann die Ehrenamtskarte wer folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • Wohnsitz im Landkreis Leipzig
  • mindestens 12 Monate ehrenamtliche Tätigkeit
  • keine Vergütung bzw. maximale Aufwandsentschädigung von bis zu 200 EUR pro Monat bzw. von bis zu 2.400 EUR pro Jahr
  • mindestens 100 Stunden im Jahr (durchschnittlich ca. 2 Stunden pro Woche) freiwillig und unentgeltlich bei vorhandener Berufstätigkeit ab 20 Wochenstunden bzw. während einer Ausbildung / eines Studiums leistet
    ODER
  • mindestens 200 Stunden im Jahr (durchschnittlich ca. 4 Stunden pro Woche) freiwillig und unentgeltlich bei nicht vorhandener Berufstätigkeit leistet

Auf was sollte man bei der Antragstellung achten?

  • Wohnsitz des Ehrenamtlichen muss im Landkreis Leipzig liegen
  • Komplettes Ausfüllen des Antrages ist erforderlich
  • Vorhandensein eines Firmenstempels
  • Kennzeichnung der Mindeststunden ehrenamtlicher Tätigkeit im Jahr (nur eine Kennzeichnung ist gültig: Berufstätig oder nicht berufstätig)
  • Unterschrift des ehrenamtlich Tätigen
  • Unterschrift des Trägers
  • Es werden nur Anträge berücksichtig, die im Original im Sozialamt eingehen

Was kostet die Ehrenamtskarte?

Die Ehrenamtskarte ist kostenlos und wird mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts mitfinanziert. Es besteht kein Rechtsanspruch.

 

Ihre Ansprechpartner im Sozialamt sind:

Frau Liebmann, Telefon 03433/241-2157, E-Mail: senta.liebmann@lk-l.de
Herr Neu, Telefon 03433/241-2137, E-Mail: nils.neu@lk-l.de