Ab dem 1. April 2026 können Sportvereine in Sachsen wieder Anträge im Rahmen des Projekts „Ehrenamt stärken im Sport“ stellen. Ziel des Förderprogramms ist es, die Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement in den Vereinen weiter zu verbessern und Engagierte möglichst langfristig an den organisierten Sport zu binden.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Unterstützung von Kampf und Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern, die eine wichtige Rolle im Vereins- und Wettkampfbetrieb einnehmen. Darüber hinaus können auch weitere Maßnahmen gefördert werden, die das Ehrenamt im Verein stärken.
Förderfähig sind Ausgaben in drei Themenfeldern:
- Sportfachlich notwendige Aus und Weiterbildungen von Kampf und Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern
zum Beispiel Kosten für den Erwerb entsprechender Lizenzen der Sportfachverbände - Sportspezifische Ausstattung von ehrenamtlich Engagierten
zum Beispiel Grundausstattungen für Kampf und Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter sowie Übungsleiterinnen und Übungsleiter und Trainerinnen und Trainer - Technische Ausstattung für die Wettkampf und Spieltagsorganisation
zum Beispiel Technik für Zeitnahme oder Wettkampfprotokollierung
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Projektausgaben. Grundlage für die Berechnung sind der eingereichte Kostenplan sowie das jeweilige Angebot oder die Ausschreibung der Maßnahme.
Pro Verein können, je nach verfügbarem Budget, Förderanträge bis zu einer maximalen Zuwendung von 1.000 Euro pro Jahr bewilligt werden. Die Mindesthöhe einer Förderung liegt bei 100 Euro je Antrag beziehungsweise Maßnahme. Damit muss die zuwendungsfähige Antragshöhe mindestens 105,30 Euro betragen.
Vereine mit mehr als 500 Mitgliedern zum Stand der OBM des Landessportbundes Sachsen vom 01.01.2026 sowie Vereine mit einem Engagementkonzept können, je nach verfügbarem Budget, Förderungen von bis zu 2.000 Euro pro Jahr erhalten.
Die Antragstellung ist vom 1. April bis einschließlich 31. Mai 2026 über das VereinsPortal des Landessportbundes Sachsen möglich. Das rechtsverbindlich unterschriebene Antragsformular ist zusammen mit dem passenden Angebot beziehungsweise der Ausschreibung im Portal hochzuladen und abzusenden.
Ausführliche Informationen zum Förderprogramm sowie eine PDF-Anleitung zur Beantragung und Abrechnung im VereinsPortal sind auf der Internetseite des Landessportbundes Sachsen zu finden.
Weitere Informationen findet Ihr hier.


