Im Ende Juni beschlossenen Doppelhaushalt des Freistaates Sachsen wurden mehrere Nachbesserungen zugunsten des organisierten Sports vorgenommen. Dazu zählen unter anderem zusätzliche Mittel für die Inklusions- und Integrationsarbeit im Sport, die Förderung des Ehrenamts sowie eine Erhöhung der Vergütung für Trainerinnen und Trainer.
Ebenfalls beschlossen wurde die Einführung einer bezahlten Qualifizierungszeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Sachsen. Ab dem 1. Januar 2027 stehen jährlich drei Tage zur Verfügung, die unter anderem für die Aus- und Fortbildung im Sport, beispielsweise im Rahmen einer Übungsleiterausbildung, genutzt werden können.
Unverändert bleibt jedoch der Investitionsbedarf im Bereich der Sportstätten. Die bauliche Situation vieler Anlagen verschlechtert sich weiter. Fördermittel für investive Maßnahmen stagnieren, kleinere Investitionsprogramme sind derzeit ausgesetzt. Ein erhöhter Sanierungsbedarf besteht insbesondere bei kommunalen und vereinseigenen Sportanlagen.
Mit dem vom Bund bereitgestellten Sondervermögen sowie dem Sachsenfonds bestehen grundsätzlich zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten. Diese Instrumente bieten Kommunen potenziell die Chance, notwendige Eigenmittel für den Sportstättenbau einzubringen.
Der Kreissportbund Landkreis Leipzig wird sich weiterhin für strukturelle Verbesserungen im Bereich des Sports einsetzen.
Hier geht es zum Beitrag des Landessportbundes.