Warum braucht ein Sportverein eine Sportjugend und eine Jugendordnung?

Trotz stetig steigender Mitgliederzahlen in den Sportvereinen stagniert seit einiger Zeit die Zahl ehrenamtlicher Übungsleiter oder Funktionäre. Diese Tendenz, dass Mitglieder den Sportverein nur noch als „Dienstleister“ sehen und keine Notwendigkeit oder Möglichkeit sehen, sich aktiv in das Vereinsleben einzubringen, ist eine gefährliche Entwicklung in den Sportvereinen. Die Vorstände und Übungsleiter sind häufig bereits im höheren Semester und häufig ist es schwer, Nachfolger zu finden. Ohne diese Personen kann ein auf ehrenamtlich tätige Mitarbeiter angewiesener Verein nur schwer überleben.

Wieso braucht der Kreissportbund Landkreis Leipzig eine Jugendordnung?

Die Chance besteht für Vereine darin, ihre Jugendlichen frühzeitig an die Vereinsarbeit heranzuführen und ihnen Entfaltungsmöglichkeiten zu geben um ihre eigenen Ideen umzusetzen. Ihnen muss die Möglichkeit zur Mitbestimmung nach ihren Vorstellungen gegeben werden. Was auch aufgrund von mangelndem Vertrauen in die eigene Vereinsjugend nicht in allen Vereinen gelingt. Mitbestimmung oder Beteiligung gelingt auch nur, wenn der Vorstand auf Augenhöhe mit den jungen Mitgliedern kommuniziert und man Jugendlichen auch mal wichtige Aufgaben überträgt. Es sollte eine Mitmach-Kultur entstehen, bei der die Kinder und Jugendlichen in ihrem Elan nicht gebremst werden und durchaus auch Fehler machen dürfen. Ein Mentor und Ansprechpartner kann Jugendliche bei deren Projekten betreuen und mit Rat und Tat zur Seite stehen. Jemand, der als Jugendlicher Erfahrung in der Vereinsarbeit gesammelt hat, ist später auch eher bereit, im Vorstand oder als Übungsleiter im Verein tätig zu werden. Vereine, die ihre Jugendlichen rechtzeitig integrieren, auch wenn sie zwischenzeitlich andere Wege einschlagen und für eine Berufsausbildung oder ein Studium ihre Heimat verlassen, schaffen gute Voraussetzungen dafür, dass die Ehemaligen später gern wieder in den Verein zurückkehren, wenn sich die Möglichkeit bietet.

Die derzeitige Entwicklung sollte ein Appell an die Vorstände der Sportvereine sein! Wer die Zukunft des Vereins sichern will, muss sich um die Organisationsentwicklung seines Vereins kümmern. Eine Jugendbeteiligung  auf Augenhöhe ist dafür der wichtigste Ansatz!

Sportvereine tragen nicht nur zur Vermittlung von Werten und Tugenden in unserer Gesellschaft bei sondern bieten den Jugendlichen durch ihre Eigenständigkeit auch die Möglichkeit, ein demokratisches Verhalten und Grundverständnis zu erlernen.

Bisher gibt es in den Sportvereinen häufig keinen Jugendleiter oder Jugendwart. Der erste Schritt wäre, einen Jugendleiter als Interessensvertreter in den Vorstand zu berufen und ihn mit dem Aufbau eines Jugendvorstandes und der Einführung einer Jugendordnung zu beauftragen. Mit einem Jugendvorstand können die Aufgaben, die den Jugendbereich betreffen, auf mehrere Personen aufgeteilt werden. Eine Musterjugendordnung und weitere Informationsmaterialien stehen hier als Download bereit. Der Kreissportbund und auch der Landessportbund bieten Unterstützung beim Aufbau von Sportjugend-Strukturen im Sportverein an.

Nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG §75) wird gefordert, dass Jugendgruppen, die einem Erwachsenenverband angehören die Jugendarbeit nach einer eigenen Jugendordnung gestalten sollen und in den Gremien des Vereins angemessen mitwirken dürfen. Das bedeutet, dass die Jugend des Vereins sich selbst verwaltet und organisiert. Dies ist auch durch eine eigene Jugendordnung zu gewährleisten. Der Sportjugend des Vereins kann in diesem Rahmen neben materiellen Mitteln auch ein finanzielles Budget zur Selbstverwaltung zur Verfügung gestellt werden. Ab 7 Mitgliedern unter 18 Jahren besteht sogar ein Rechtsanspruch auf Eigenständigkeit, welche durch die Jugendordnung hergestellt wird. Das Mindestalter der Vorstandsmitglieder sollte 14 Jahre nicht unterschreiten und ausgewogen mit männlichen und weiblichen Mitgliedern besetzt werden. Die Jugend ist dem Vereinsvorstand gegenüber für ihr Handeln verantwortlich. Der Vereinsvorstand ist jedoch nicht berechtigt, in die inhaltliche Arbeit einzugreifen. Begleitend sollten den engagierten Jugendlichen Möglichkeiten zur Qualifizierung angeboten werden. Ob Übungsleiter oder Vorstandsarbeit, für alle Themen gibt es Informations- und Bildungsangebote im Kreissportbund. Kontaktieren sie uns!