Integration und Inklusion bezeichnen zwei sich grundlegend unterscheidende sozialpolitische Konzepte und stehen für unterschiedliche Sichtweisen auf die Gesellschaft.
Inklusion für alle
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Integration und Inklusion bezeichnen zwei sich grundlegend unterscheidende sozialpolitische Konzepte und stehen für unterschiedliche Sichtweisen auf die Gesellschaft.
Inklusion für alle
Nur wenn viele Menschen mitmachen, kann Integration und Inklusion funktionieren. Jeder kann dabei helfen.
Zum Beispiel in der Freizeit und im Sportverein, im Job und in der Schule, aber auch in der Familie. Je mehr wir über Integration und Inklusion wissen, desto mehr Menschen können davon profitieren und haben weniger Angst davor.
Der Begriff hat seine Wurzeln im Lateinischen. Dort bedeutet das Verb includere einlassen und einschließen, das Substantiv inclusio bedeutet Einschließung und Einbeziehung.
Als soziologischer Begriff beschreibt das Konzept der Inklusion eine Gesellschaft, in der jeder Mensch akzeptiert wird und gleichberechtigt und selbstbestimmt an dieser teilhaben kann – unabhängig von Geschlecht, Alter oder Herkunft, von Religionszugehörigkeit oder Bildung, von eventuellen Behinderungen oder sonstigen individuellen Merkmalen.
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Die Aktion Mensch will dabei helfen! Wir setzen uns dafür ein, dass Menschen mit und ohne Behinderung ganz selbstverständlich zusammen lernen, wohnen, arbeiten und leben. Wir unterstützen Menschen und Gruppen mit Geld, wenn sie auch an diesem Ziel arbeiten. Wir fördern zum Beispiel Wohn- und Freizeitprojekte, in denen Menschen mit und ohne Behinderung ganz selbstverständlich zusammen sind. Wir unterstützen auch Lehrgänge, die Menschen mit Behinderung stark machen. Mit Aktionen, Berichten, Fotos oder Videos zeigen wir den Menschen, wie Inklusion funktionieren kann.
Der Begriff Integration ist vom Lateinischen integratio (Erneuerung) abgeleitet.
Als soziologischer Begriff bedeutet Integration die Ausbildung einer Lebens- und Arbeitsgemeinschaft mit einem Einbezug von Menschen, die aus den verschiedensten Gründen von dieser ausgeschlossen (exkludiert) und teilweise in Sondergemeinschaften zusammengefasst waren. Integration beschreibt einen dynamischen, lange andauernden und sehr differenzierten Prozess des Zusammenfügens und Zusammenwachsens.
Förderung Landratsamt Landkreis Leipzig
Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets haben Familien mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 18 bzw. 25 Jahren, die eine Kindertageseinrichtung oder allgemein- bzw. berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Ebenfalls leistungsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die nach § 2 AsylbLG Anspruch auf Leistungen analog dem SGB XII haben.
b Besondere Projekte
Gefördert werden
Formulare und Richtlinie unter Sportförderung
Förderung „Aktion Mensch“
Förderung durch BAMF: Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds
Förderung durch Freistaat Sachsen
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