Ehrungen der Sportjugend Kreissportbund Landkreis Leipzig

Ihr habt bei Euch im Verein einen jungen Übungsleiter oder Jugendleiter oder jemanden in einer anderen verantwortungsvollen Position, den Ihr gern auszeichnen möchtet? Oder seid Ihr begeistert von der Jugendarbeit Eures Sportvereines?

Dann gibt es dafür verschiedene Möglichkeiten der Auszeichnung. Füllt einfach das Formular aus und schickt es an den Kreissportbund. Wie organisieren dann gemeinsam mit Euch die Auszeichnung.

Für Einzelpersonen

Engagementgabe in Bronze der Sportjugend Sachsen (U27)

Die „Engagementgabe in Bronze der SJS“ wird an junge Menschen bis einschließlich 26 Jahre vergeben, die sich durch ihr ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit im Sport ausgezeichnet haben.

Folgende Voraussetzungen sind für die Vergabe notwendig:

  • die Mitgliedschaft in einem Sportverein des LSB
  • eine mindestens zweijährige ehrenamtliche Tätigkeit in der Jugendarbeit im Sport
  • die aktive Unterstützung und Mitarbeit innerhalb der Mitgliedsorganisation (z.B. Projektteams, Ausschüsse, Veranstaltungen, Trainings- und Wettkampfbetrieb etc.

Die Auszeichnung kann jede/r junge Engagierte nur einmalig erhalten. Sie besteht aus einer Ehrenurkunde und einer Sachgabe.

Engagementgabe in Silber der SJS (U27)

Die „Engagementgabe in Silber der SJS“ wird an junge Menschen bis einschließlich 26 Jahre vergeben, die sich durch ihr ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit im Sport in hohem Maße ausgezeichnet haben.

Folgende Voraussetzungen sind für die Vergabe notwendig:

  • die Mitgliedschaft in einem Sportverein des LSB
  • eine mindestens vierjährige ehrenamtliche Tätigkeit in der Jugendarbeit im Sport
  • die aktive Mitarbeit in Organen oder Gremien der Mitgliedsorganisation (z.B. Vorstände, Jugendvorstände, Ausschüsse, Projektteams)
  • die Unterstützung von Projekten der Jugenddachorganisationen (SJS/FVJ/KSJ/SSJ

Die Auszeichnung kann jede/r junge Engagierte nur einmalig erhalten. Die Auszeichnung mit der Engagementgabe in Silber der SJS ist nur möglich, wenn zuvor bereits eine Auszeichnung mit der Engagementgabe in Bronze der SJS vorgenommen wurde. Nur in Ausnahmefällen kann durch Beschluss des Vorstandes der SJS davonabgesehen werden. Die Auszeichnung besteht aus einer Ehrenurkunde und einer Sachgabe.

Engagementgabe in Gold der SJS

Die „Engagementgabe in Gold der SJS“ wird an ehrenamtlich Engagierte vergeben, die sich in außergewöhnlichem Maße Verdienste in/für der/die Jugendarbeit im Sport erworben haben.

Folgende Voraussetzungen sind für die Vergabe notwendig:

  • die Mitgliedschaft in einem Sportverein des LSB
  • eine mindestens sechsjährige ehrenamtliche Tätigkeit in der Jugendarbeit im Sport
  • die aktive Mitarbeit in Organen oder Gremien der Mitgliedsorganisation (z.B. Vorstände, Ausschüsse etc.) und Unterstützung von Projekten der Jugenddachorganisationen (SJS/FVJ/KSJ/SSJ)
  • ist ein/e Jugendvertreter/in im Vorstand einer Mitgliedsorganisation (Verein, Kreissport-, Stadtsport-, Landesfachverbandsjugenden)

Die Vergabe kann zudem, mit Abweichung von o. g. Voraussetzungen, an Persönlichkeiten des (öffentlichen und) sportlichen Lebens erfolgen, wenn sie sich ebenso in außergewöhnlichem Maße Verdienste in/für der/die Jugendarbeit im Sport erworben haben.

Die Auszeichnung kann jede/r Engagierte nur einmalig erhalten. Die Auszeichnung besteht aus einer Ehrennadel, einer Ehrenurkunde und Sachgabe.

Für Vereine, Kreis‐ und Stadtsportjugenden, Fachverbandsjugenden

Qualitätssiegel „Verein vorbildlicher Jugendarbeit“

Das Qualitätssiegel gilt zwei Jahre und besteht aus einer Ehrenurkunde „Verein vorbildlicherJugendarbeit“ mit Angabe der Gültigkeitsdauer. Außerdem erhält der Verein das Logo „Verein vorbildlicher Jugendarbeit“, welches zur eigenen Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden kann. Eine wiederholte Beantragung des Qualitätssiegels ist möglich.

Folgende Voraussetzungen sind für die Vergabe notwendig:

Pflichtvoraussetzungen (3 von 3):

  1. eine angemessene Mitgliederentwicklung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen (bis 26 Jahre) an der Gesamtmitgliederzahl des Vereins
  2. eine/n Jugendvertreter/in im Vorstand der Mitgliedsorganisation (Jugendwart/in oderähnliches)
  3. eine vorhandene und gültige Jugendordnung

Wahlpflichtvoraussetzungen (1 aus 4):

  1. der Einsatz von Übungsleitern unter 27 Jahren im Verein (Anzahl, Qualifikation)
  2. die Organisation jugendgerechter, attraktiver Vereinsveranstaltungen (Ferienlager/-camp, Sport- und Spielfeste, Jugend-Weihnachtsfeier/ Jahresabschluss etc.)
  3. bestehende Kooperationen im Kinder- und Jugendbereich (Institutionen, Schule/Kita, freie Träger der Jugendhilfe, Vereine etc.)
  4. die Umsetzung von Maßnahmen für einen präventiven Kinderschutz im Sportverein

Bei Erfüllung der drei Pflichtvoraussetzungen und einem der vier Wahlpflichtvoraussetzungen kann das Qualitätssiegel „Verein vorbildlicher Jugendarbeit“ für den Verein ausgestellt werden. In begründeten Ausnahmefällen kann ein Qualitätssiegel durch Beschluss des Vorstandes der SJS auch für eine Abteilung im Verein ausgestellt werden.