Übersicht der aktuell gültigen investiven Förderprogramme     

(ausgenommen die Kreis- und Stadtspezifika)

Investive Sportförderung der SAB

Der Antragsschluss für die Investive Förderung des Freistaates Sachsen 2024 über die SAB ist am 30.09.2023 für Maßnahmen mit einem Gesamtwertumfang von über 200.000 €.

Die Antragsunterlagen müssen bis zu diesem Termin online über das SAB Förderportal hochgeladen werden. www.sab.sachsen.de/foerderportal/login

 

Aktualisiertes Förderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“

Dieses Bundesprogramm für Kommunen fördert bis zu 45% der Gesamtkosten. Es sieht vor, dass die Fördersumme direkt an den Verein weiter gereicht wird. Es gilt für gedeckte Sportstätten und ist mit der investiven Sportförderung kombinierbar. Allerdings endet die Antragsfrist bereits am 15.09.2023.

https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/aktuelle-meldungen/sanierung-kommunaler-einrichtungen-sjk.html

 

Sportförderrichtlinie

  • Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (SMI) für die Sportförderung  vom 13. Februar 2019; geä. 19.12.2019
  • Mittelvergabe: SMI/SAB, Antragstellung über LSB Sachsen
  • Bis zu 50% des Gesamtwertumfangs für Neu-, Aus- oder Umbau von Sportstätten
  • https://www.sport-fuer-sachsen.de/sportstaetten

 

Förderrichtlinie des Sä. Staatsministeriums für Kultus zur weiteren Verbesserung der Schulischen Infrastruktur  (FöRiSIF)

  • Schaffung und Erhaltung der schulischen Infrastruktur sowie Maßnahmen zur Reduzierung der CO²-Emission von Schulgebäuden einschl. Schulsporthallen
  • Bei der SAB zu beantragen
  • sab.sachsen.de/foerderportal/login

 

Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen „Lieblingsplätze für alle“

  • Neubau, Sanierung und Modernisierung sowie Erhalt der Einrichtungen für Menschen mit Handicap
  • Für Sportvereine, bis zu 25.000 €, bei der SAB zu beantragen
  • sab.sachsen.de/foerderportal/login

Leader Programm

  • Richtlinie des Sä. Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Ländlichen Entwicklung im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Ländliche Entwicklung)
  • „Zweck der Förderung ist es, … im Rahmen integrierter ländlicher Entwicklungsansätze die ländlichen Räume zu sichern  und zur Verbesserung der Infrastruktur… beizutragen“.
  • Bei Landratsamt zu beantragen
  • https://www.netzwerk-laendlicher-raum.de/dorf-region/leader/leader-regionen-ab-2023/

 

Kommunalrichtlinie

  • Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative

 

LED-Außenbeleuchtung                                                       bis zu 30 % der Gesamtkosten

LED-Innenbeleuchtung, Austausch v. ELT-Geräten         bis zu 40 % der Gesamtkosten

Sanierung und Austausch von Lüftungsgeräten              bis zu 35 % der Gesamtkosten

Weitere investive Maßnahmen; Mobilität                         bis zu 40 % der Gesamtkosten

 

Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“

https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/aktuelle-meldungen/sanierung-kommunaler-einrichtungen-sjk-veranstaltung-praesentation.pdf;jsessionid=7FA04179F560A0596D33F23498F73F3F.live11293?__blob=publicationFile&v=3

  • Antragsfrist 15.09.2023
  • Sport- und Schwimmhallen
  • Mehrzweckhallen und Kulturzentren
  • Landkreise, Kommunen sind Fördermittelempfänger. Eine Weiterleitung der Fördermittel, zum Beispiel an Sportvereine, ist unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften in solchen Fällen zulässig.
  • 45% der Gesamtkosten