Warum braucht ein Sportverein eine Sportjugend und eine Jugendordnung?
Trotz stetig wachsender Mitgliederzahlen in den Sportvereinen stagniert die Zahl der ehrenamtlich engagierten Übungsleiter*innen und Funktionäre seit einiger Zeit. Immer häufiger wird der Sportverein ausschließlich als Dienstleister wahrgenommen, während die Bereitschaft oder auch das Bewusstsein für eine aktive Mitgestaltung des Vereinslebens abnimmt. Diese Entwicklung stellt die Sportvereine vor große Herausforderungen.
Viele Vorstände und Übungsleiter*innen sind bereits seit vielen Jahren im Einsatz und oftmals im höheren Alter. Gleichzeitig gestaltet sich die Suche nach geeigneten Nachfolger*innen zunehmend schwierig. Dabei ist ehrenamtliches Engagement das Fundament des organisierten Sports. Ohne engagierte Menschen, die Verantwortung übernehmen und sich aktiv einbringen, können Sportvereine, die maßgeblich auf ehrenamtliche Mitarbeit angewiesen sind, langfristig kaum bestehen. Umso wichtiger ist es, neue Zielgruppen für das Ehrenamt zu begeistern und nachhaltige Strukturen für Engagement im Sport zu schaffen.

Für Sportvereine liegt eine große Chance darin, Jugendliche frühzeitig an die Vereinsarbeit heranzuführen und ihnen echte Entfaltungsräume zu eröffnen. Junge Menschen wollen ihre eigenen Ideen einbringen, Verantwortung übernehmen und aktiv mitgestalten. Dafür brauchen sie Vertrauen und die Möglichkeit zur Mitbestimmung – nach ihren Vorstellungen und Bedürfnissen. Nicht in allen Vereinen gelingt dies bereits, häufig auch aus Unsicherheit oder mangelndem Vertrauen in die eigene Vereinsjugend. Dabei zeigt sich: Beteiligung funktioniert nur dann nachhaltig, wenn Vorstände und Verantwortliche auf Augenhöhe mit jungen Mitgliedern kommunizieren und ihnen bewusst auch wichtige Aufgaben übertragen. Eine lebendige Mitmach-Kultur entsteht dort, wo Engagement gefördert wird, ohne den Elan junger Menschen zu bremsen und wo es erlaubt ist, Erfahrungen zu sammeln und auch Fehler zu machen. Unterstützend wirken dabei feste Ansprechpersonen oder Mentor*innen, die Jugendliche bei ihren Projekten begleiten und mit Rat und Tat zur Seite stehen. Wer bereits in jungen Jahren Einblicke in die Vereinsarbeit erhält, ist später deutlich eher bereit, Verantwortung zu übernehmen – sei es im Vorstand oder als Übungsleiter*in. Vereine, die ihre Jugendlichen frühzeitig integrieren und den Kontakt auch dann halten, wenn Ausbildung oder Studium sie vorübergehend an andere Orte führen, schaffen beste Voraussetzungen dafür, dass ehemalige Mitglieder später gerne in ihren Heimatverein zurückkehren.
Die aktuelle Entwicklung sollte als klarer Appell an die Vorstände der Sportvereine verstanden werden. Wer die Zukunft seines Vereins nachhaltig sichern möchte, muss sich aktiv mit der Organisationsentwicklung auseinandersetzen. Eine echte Jugendbeteiligung auf Augenhöhe ist dabei der zentrale Schlüssel zum Erfolg.
Sportvereine leisten weit mehr als sportliche Ausbildung. Sie vermitteln Werte und Tugenden, stärken Gemeinschaft und Verantwortung und bieten jungen Menschen durch ihre vereinsinterne Eigenständigkeit zugleich wertvolle Erfahrungsräume. Hier lernen Jugendliche demokratische Grundprinzipien kennen, üben Mitbestimmung und entwickeln ein Verständnis für Beteiligung und gesellschaftliches Engagement.
Eine starke Vereinsjugend ist damit nicht nur die Zukunft des Sports, sondern auch ein wichtiger Baustein für eine lebendige und demokratische Gesellschaft.
In vielen Sportvereinen gibt es bislang keinen Jugendleiter bzw. keine Jugendwartin. Ein sinnvoller erster Schritt besteht darin, eine solche Funktion als Interessenvertretung der Vereinsjugend in den Vorstand zu berufen. Diese Person kann mit dem Aufbau eines Jugendvorstandes sowie der Einführung einer Jugendordnung beauftragt werden. Ein Jugendvorstand ermöglicht es, Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Jugendbereich auf mehrere Schultern zu verteilen und junge Menschen aktiv in Entscheidungsprozesse einzubinden. Eine Musterjugendordnung sowie weitere Informationsmaterialien stehen hierfür als Download zur Verfügung. Sowohl der Kreissportbund als auch der Landessportbund unterstützen Sportvereine beim Aufbau und der Weiterentwicklung von Sportjugend-Strukturen.
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG § 75) fordert, dass Jugendgruppen innerhalb eines Erwachsenenverbandes ihre Jugendarbeit nach einer eigenen Jugendordnung gestalten und angemessen an den Vereinsgremien beteiligt werden. Ziel ist eine selbstverwaltete und eigenständig organisierte Vereinsjugend. Die Grundlage dafür bildet eine verbindliche Jugendordnung. Im Rahmen dieser Eigenständigkeit können der Vereinsjugend neben Sachmitteln auch finanzielle Mittel zur Selbstverwaltung zur Verfügung gestellt werden. Bestehen im Verein mindestens sieben Mitglieder unter 18 Jahren, besteht sogar ein rechtlicher Anspruch auf Eigenständigkeit der Jugend, die durch eine Jugendordnung geregelt wird. Das Mindestalter für Mitglieder des Jugendvorstandes sollte 14 Jahre nicht unterschreiten; zudem ist eine ausgewogene Besetzung mit weiblichen und männlichen Mitgliedern anzustreben. Die Vereinsjugend ist dem Vereinsvorstand gegenüber für ihr Handeln verantwortlich. Gleichzeitig ist der Vereinsvorstand nicht berechtigt, in die inhaltliche Jugendarbeit einzugreifen. Begleitend sollten engagierten Jugendlichen gezielte Qualifizierungsangebote ermöglicht werden. Ob Übungsleitertätigkeit oder Mitarbeit in der Vereinsführung – passende Informations- und Bildungsangebote stehen über den Kreissportbund zur Verfügung.
Sprecht uns gerne an – wir beraten und unterstützen Euch beim Aufbau zukunftsfähiger Jugendstrukturen in Eurem Verein.

