Der Sächsische Segler-Verband eröffnete am 20.08.21 am Nordufer des Zwenkauer Sees die 2. Mitteldeutsche Segelwoche. Dort, wo in naher Zukunft ein neues Wassersportzentrum entstehen soll, traf man sich mit den wichtigsten Akteuren der Verbände und Verwaltung und sprach über die Genehmigungsverfahren für die Nutzung der Seen durch Segler, Windsurfer, Kiter und Taucher.
Auch für den Kreissportbund ist die Entwicklung der Seenlandschaft für den Wassersport wichtig, denn durch den Vereinssport sollen Wassersportarten für alle einfach und sicher zugänglich sein. Deshalb beteiligen wir uns an den Gesprächen.
Wir durch Reinhard Bläser, dem Präsidenten des Säschsischen Seglerverbands erläutert, zögert sich die Genehmigung seit Jahren hinaus. Der Nutzungsdruck für die Gewässer durch immer mehr Wassersportler, die die Seen für ihren Sport nutzen wollen, stieg in den letzten Jahren enorm an.
Die Kitesurfer, beispielsweise werden regelmäßig am Zwenkauer oder Störmthaler See mit Bußgeldern bestraft. Aber eigentlich ist bereits 2013 im Sächsischen Wassergesetz durch den Gesetzgeber grünes Licht gegeben worden. Seither sind die Tagebaurestgewässer (im Leipziger und Lausitzer Seenland) grundsätzlich als schiffbare Gewässer eingestuft und sollte somit genehmigungsfrei für den Wassersport nutzbar sein.
Ein kleines Detail steht der freien Nutzung der Gewässer aber nun schon seit 8 Jahren im Weg: Für die Freigabe der Seen ist die sogenannte: Feststellung der Fertigstellung (FdF) erforderlich.
Am Zwenkauer See ist nach der Anhörung zum zweiten Entwurf der FdF im Februar 2018 das Verfahren wegen grundsätzlicher bedenken seitens der LMBV ruhend gestellt worden. Hier fehlt aktuell die Naturschutzrechtliche Zustimmung. Am Cospudener See ist die Abnahme des Naturschutzgutachtens für Herbst 2021 vorgesehen. Für den Störmthaler und den Markkleeberger See ist die Anhörung für die Entwürfe der FdF für das 4. Quartal 2021 vorgesehen.
Bleibt zu hoffen, dass die LMBV die Verfahren alsbald zum Abschluss bringen kann. Falls nicht – muss weiterhin für jede Sportart einzeln – ein Genehmigungsverfahren durchlaufen werden.
Im Falle der Kitesurfer wird seitens der Landesdirektion von einer „gefahrgeneigten Sportart“ ausgegangen und zuätzlich stehen Bedenken der Umweltschützer der Genehmigung entgegen. Deshalb kann sich die Genehmigung noch lange hinauszögern. 2024 in Paris wird das Kitesurfen erstmals als olympische Sportart ins Rennen gehen. Auch vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass Vereine, wie der Surf- und Kiteverein Leipzig endlich beginnen können, ihre Strukturen aufzubauen und dem wassersportbegeisterten Nachwuchs die Sportarten näher bringen können!
Das nunmehr 13. Wassersportgespräch, inititiert durch den Sächsischen Segler-Verband, bringt alle Akteure an einen Tisch. Bezüglich der neuen Sportart, dem Wingfoilen oder Wingsurfen konnte man die Verwaltung davon überzeugen, dass es dafür kein Sonderverfahren benötigt, sondern diese Sportart als Variation des Windsurfens anzuerkennen ist.
Mit dem Voranschreiten der FdF-Verfahren kann die Vielzahl der vorweggenommenen Einzelgenehmigungen dann wieder entfallen und ein sinnvoller Wassersport möglich sein.