Auch im Jahr 2026 vergibt die Bürgerstiftung Dresden im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Aufwandsentschädigungen an Ehrenamtliche, die mindestens 20 Stunden im Monat freiwillig in einem Projekt tätig sind. Noch bis einschließlich 31.10.2025 können Anträge gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das Förderportal der Bürgerstiftung Dresden.

Allgemeine Informationen

Für welche Vorhaben ist eine Förderung möglich?

Gefördert werden kann das ehrenamtliche Engagement in Projekten in folgenden Bereichen:

  • Umwelt-, Klima- und Naturschutz
  • Kultur, Soziokultur
  • Engagement für Demokratie und Gesellschaft
  • Integration von Menschen mit Migrationshintergrund
  • Heimat- und Brauchtumspflege
  • Sport
  • Engagement für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen
  • Hilfe für Menschen in Notsituationen
  • Engagement für Kinder und Jugendliche
  • Bildung
  • Verkehrssicherheit und Mobilität
  • Gesundheitsförderung
  • Brand- und Katastrophenschutz und Rettungswesen

Auf welchen Grundsätzen beruht bürgerschaftliches Engagement?

Bürgerschaftliches Engagement ist

  • freiwillig,
  • nicht auf materiellen Gewinn gerichtet,
  • gemeinwohlorientiert,
  • öffentlich beziehungsweise im öffentlichen Raum angesiedelt und
  • wird in der Regel gemeinschaftlich / kooperativ ausgeübt.

Wer begleitet die Fördermittel-Vergabe?

Träger von Ehrenamtsprojekten (Projektträger) erhalten die Zuwendung über die Bürgerstiftung Dresden. Ein Landesbeirat gibt Anregungen für die Auswahl der zu fördernden Projekte im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel. Darüber hinaus können Regionalbeiräte die Bürgerstiftung Dresden bei der Entscheidung beraten.

Konditionen und Fördervoraussetzungen

Art und Höhe der Förderung?

  • Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung als Festbetragsfinanzierung
  • pauschale Aufwandsentschädigung je Person von 35,00 bis zu 45,00 € pro Monat

Antragsberechtigte und Zweckbindung?

Träger von Ehrenamtsprojekten (Projektträger):

  • die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, die örtlichen Träger der Freien Wohlfahrtspflege sowie Kirchgemeinden,
  • Vereine, Verbände sowie Stiftungen und andere juristische Personen, soweit sie als gemeinnützig anerkannt sind,
  • Gemeinden und Gemeindeverbände.

Die Projektträger verwenden die Zuwendung zur Erstattung von Aufwendungen der in ihren Projekten tätigen Ehrenamtlichen.

Voraussetzungen der zu fördernden Ehrenamtlichen?

Eine Zuwendung kann nur gewährt werden, wenn

  • das bürgerschaftliche Engagement des einzelnen Ehrenamtlichen durchschnittlich mindestens 20 Stunden monatlich beträgt,
  • die betreffenden Ehrenamtlichen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Freistaat Sachsen haben und
  • diese Ehrenamtlichen nicht für denselben Zweck oder für dieselbe ehrenamtliche Tätigkeit und denselben Zeitraum bereits aus einem anderen Förderprogramm des Freistaates Sachsen oder von Dritten bezuschusst werden. Zulässig ist eine Erhöhung der Pauschale aus Eigen- oder Drittmitteln bis zur Höhe von insgesamt 70 Euro.

Ausschlusskriterien (nicht förderbare Tätigkeiten)

Die aktuell gültigen Ausschlusskriterien können Sie hier einsehen: Ausschlusskriterien (pdf Download). Diese werden jedes Jahr durch den Landesbeirat evaluiert und ggf. angepasst.

Verfahrensablauf

  • Die Projektträger reichen Ihren Antrag ausschließlich online über das bereitgestellte Förderportal ein. Die Antragsphase beginnt am 01.09. und endet am 31.10. des Vorjahres der Projektdurchführung.
  • Der Projektträger und die Bürgerstiftung Dresden schließen einen Zuwendungsvertrag ab. Dieser wird nach Bewilligung im Förderportal i.d.R. im Februar zur Verfügung gestellt.
  • Die Zuwendung fordern die Projektträger über das Förderportal an.
  • Innerhalb von 2 Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes reicht der Projektträger Verwendungsnachweis mit Sachbericht und Nachweis über die Ausreichung der bewilligten Mittel über das Förderportal ein.