Bund stellt 333 Millionen Euro für die Sanierung kommunaler Sportstätten bereit
Ob Sporthalle, Sportplatz oder Schwimmbad – viele Sportstätten bilden die Grundlage für das Vereinsleben und den Breitensport. Gleichzeitig stehen zahlreiche Anlagen vor einem erheblichen Sanierungs- und Modernisierungsbedarf. Mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) eröffnet sich für Städte und Gemeinden eine weitere Möglichkeit, dringend notwendige Investitionen in ihre Sportinfrastruktur umzusetzen.
Für die Förderphase 2026/2027 stellt der Bund insgesamt 333 Millionen Euro bereit. Sportvereine im Landkreis Leipzig sollten die Gelegenheit nutzen, bestehende Sanierungsbedarfe frühzeitig anzusprechen und gemeinsam mit ihrer Kommune mögliche Förderprojekte auf den Weg zu bringen.
Welche Sportstätten und Maßnahmen können gefördert werden?
Das Förderprogramm richtet sich insbesondere an die Sanierung und Modernisierung kommunaler Sportstätten. Unterstützt werden umfassende bauliche Maßnahmen, die dazu beitragen, Sportanlagen langfristig zu erhalten, ihre Nutzungsmöglichkeiten zu verbessern und sie an aktuelle Anforderungen anzupassen.
Dazu gehören unter anderem:
- Sporthallen und Turnhallen
- Schwimmhallen und Freibäder
- Sportplätze und Tennisplätze
- Vereins- und Funktionsgebäude
- Sanierungsmaßnahmen an Kunstrasenplätzen
Auch Maßnahmen zur energetischen Sanierung können Bestandteil eines Projektes sein. Entscheidend ist, dass es sich um eine umfassende Sanierung beziehungsweise Modernisierung handelt und die jeweiligen Förderbedingungen erfüllt werden.
Die Förderung soll dazu beitragen, den bestehenden Sanierungsbedarf abzubauen und Sportstätten als wichtige Orte für Bewegung, Begegnung und gesellschaftliches Engagement zu erhalten.
Wie hoch ist die Förderung?
Für einzelne Projekte sind Fördermittel in Höhe von 250.000 Euro bis maximal acht Millionen Euro vorgesehen.
Der Bund übernimmt grundsätzlich bis zu 45 Prozent der förderfähigen Projektkosten. Bei Kommunen mit einer anerkannten Haushaltsnotlage kann der Fördersatz auf bis zu 75 Prozent steigen.
Damit bietet das Programm insbesondere für größere Sanierungsmaßnahmen eine wichtige finanzielle Unterstützung. Die konkrete Förderhöhe richtet sich nach den jeweiligen Voraussetzungen und der Bewertung des eingereichten Projektes.
Was bedeutet das für die Sportvereine im Landkreis Leipzig?
Sportvereine sind häufig unmittelbar von der baulichen Situation ihrer Sportstätten betroffen. Einschränkungen durch notwendige Reparaturen, veraltete Anlagen oder fehlende Modernisierungsmöglichkeiten können den Trainings- und Wettkampfbetrieb erschweren. Auch wenn die Antragstellung nicht direkt durch die Vereine erfolgt, können sie einen wichtigen Beitrag zur Vorbereitung möglicher Förderprojekte leisten.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich durch Städte und Gemeinden. Vereine sollten deshalb frühzeitig das Gespräch mit ihrer Kommune suchen, den Zustand ihrer Sportstätte dokumentieren und notwendige Maßnahmen gemeinsam besprechen.
Dabei können insbesondere folgende Fragen hilfreich sein:
- Welche Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen sind an der Sportstätte notwendig?
- Welche Investitionen sind bereits geplant oder wurden bisher zurückgestellt?
- Kann das Vorhaben gemeinsam mit der Kommune für das Förderprogramm vorbereitet werden?
- Welche weiteren Fördermöglichkeiten kommen gegebenenfalls infrage?
Auch bei vereinseigenen Sportstätten empfiehlt es sich, frühzeitig zu prüfen, ob eine Beteiligung der Kommune und eine Einordnung in das Förderprogramm möglich sind.
Fristen und weitere Informationen
Kommunen können ihre Interessenbekundungen für das Förderprogramm bis zum 1. Februar 2027 einreichen. Die Auswahl der Projekte ist für das erste Halbjahr 2027 vorgesehen.
Da die Antragstellung und Vorbereitung umfangreicher Sanierungsmaßnahmen Zeit benötigen, sollten interessierte Vereine nicht bis zum Ende der Frist warten, sondern möglichst frühzeitig mit den zuständigen Ansprechpartnern ihrer Kommune in den Austausch treten.
Der Kreissportbund Landkreis Leipzig empfiehlt seinen Mitgliedsvereinen, bestehende Sanierungsbedarfe zu prüfen und mögliche Vorhaben gemeinsam mit den Kommunen zu besprechen.
Weitere Informationen zum Förderprogramm, zu den Förderbedingungen und zum Antragsverfahren gibt es beim Landessportbund Sachsen.


