Eingetragener Verein
Für die ordentliche SBV-Mitgliedschaft benötigt der Verein den Status eines eingetragenen Vereins.
Menschen mit oder mit drohender Behinderung durch Bewegung, Spiel und Sport unterstützen und zugleich ein dauerhaftes Bewegungsangebot im Verein schaffen. Hier findet ihr die wichtigsten Informationen für Aufbau, Anerkennung und Durchführung von Rehabilitationssport in Sachsen.
Bei vielen zugelassenen Rehasportgruppen endet die Anerkennung am 31. Dezember 2026. Der SBV bittet darum, die Rezertifizierung möglichst bis 31. Oktober 2026 über das Formular VL oder die Online-Rehaverwaltung vorzunehmen. Prüft gleichzeitig die Gültigkeit der eingesetzten Übungsleiterlizenzen.
Rehabilitationssport ist eine gesetzlich vorgesehene ergänzende Leistung nach § 64 SGB IX. Er richtet sich an Menschen mit Behinderung oder an Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind.
Im Mittelpunkt stehen Bewegung, Spiel und Sport in der Gruppe. Ziel ist es, Bewegungsfähigkeit und Belastbarkeit zu verbessern, die Eigenverantwortung der Teilnehmenden zu stärken und sie langfristig zu selbstständiger Bewegung zu motivieren.
Für Sportvereine bietet Rehabilitationssport die Möglichkeit, ein fachlich qualifiziertes und dauerhaftes Angebot für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen aufzubauen.
Vor der ersten anerkannten Rehasportgruppe müssen mehrere organisatorische und fachliche Voraussetzungen erfüllt sein.
Für die ordentliche SBV-Mitgliedschaft benötigt der Verein den Status eines eingetragenen Vereins.
Die Gemeinnützigkeit zur Förderung des Sports muss durch das Finanzamt anerkannt sein.
Der Verein muss Mitglied des Landessportbundes Sachsen sein.
Der Gesamtverein oder eine entsprechende Abteilung wird Mitglied im Sächsischen Behinderten- und Rehabilitationssportverband.
Jede Gruppe benötigt eine für das jeweilige Profil qualifizierte Übungsleitung Rehabilitationssport.
Raumgröße, Ausstattung und gegebenenfalls Barrierefreiheit müssen zu Art und Größe der Gruppe passen.
Gesamtverein oder Rehasport-Abteilung beim Sächsischen Behinderten- und Rehabilitationssportverband anmelden.
Qualifizierte Übungsleitung, geeignete Sportstätte, Ansprechpartner und medizinische Betreuung organisieren.
Die erforderlichen Erstzertifizierungsunterlagen vollständig beim SBV einreichen.
Nach Prüfung, Anerkennung und dem vorgesehenen Gespräch kann die zertifizierte Rehasportgruppe starten.
Für neue Rehasportanbieter stellt der SBV die aktuellen bundeseinheitlichen Anerkennungsformulare bereit.
Rehasportgruppen müssen von entsprechend qualifizierten Übungsleiterinnen und Übungsleitern geleitet werden. Nach erfolgreicher Grundlagenausbildung erfolgt die Profilausbildung für den jeweiligen Einsatzbereich.
Der SBV Sachsen bietet 2027 Ausbildungen insbesondere in den Bereichen Orthopädie, Innere Medizin, Psychiatrie und Neurologie an. Zusätzlich werden Kompaktausbildungen für Physio- und Ergotherapeutinnen und -therapeuten angeboten.
Die reguläre maximale Gruppengröße beträgt grundsätzlich 15 Teilnehmende.
Eine allgemeine Rehasport-Einheit dauert mindestens 45 Minuten.
Für die Anerkennung werden grundsätzlich mindestens fünf Quadratmeter freie Nettofläche je Teilnehmer zugrunde gelegt.
In Sachsen kann bei entsprechender Raumgröße eine Erhöhung allgemeiner Gruppen auf bis zu 18 Personen beim SBV beantragt werden.
Für Herzsportgruppen gelten besondere Vorgaben hinsichtlich Gruppengröße, Dauer der Übungseinheit, medizinischer Betreuung und Absicherung von Notfallsituationen.
Vereine, die Herzsport neu anbieten möchten, sollten die organisatorischen und medizinischen Voraussetzungen deshalb frühzeitig direkt mit dem SBV abstimmen.
Herzsport-Unterlagen →Anerkannte Rehasportgruppen rechnen ihre Leistungen mit den jeweils zuständigen Rehabilitationsträgern auf Grundlage der geltenden Vereinbarungen und Vergütungssätze ab.
Für die Abrechnung benötigt der Verein ein Institutionskennzeichen (IK). Informationen und Antragsunterlagen stellt der SBV bereit.
Die Teilnahme an den Übungseinheiten muss nach den geltenden Vorgaben dokumentiert und bestätigt werden.
Die Vergütung unterscheidet sich nach Kostenträger und Leistungsart. Nutzt deshalb immer die aktuelle Übersicht des SBV.
Nicht alle Krankenkassen verzichten auf eine vorherige Genehmigung der Verordnung. Der SBV veröffentlicht deshalb eine laufend aktualisierte Übersicht der beteiligten Krankenkassen.
Aktuelle Übersicht prüfen →Anerkannte Vereine können ihre Rehasportgruppen inzwischen weitgehend digital verwalten. Dort können unter anderem bestehende Gruppen geändert, Übungsleiter ergänzt, neue Gruppen angemeldet, Teilnehmererhöhungen beantragt und Rezertifizierungen vorgenommen werden.
Statt einzelne PDF-Dateien dauerhaft auf unserer Seite zu hinterlegen, verlinken wir auf die laufend gepflegten SBV-Bereiche. So arbeitet ihr immer mit der aktuellen Fassung.
Für Rehasportler in zertifizierten und anerkannten Gruppen der SBV-Mitgliedsvereine besteht Versicherungsschutz. Eine zusätzliche separate Unfallversicherung für die Teilnehmenden ist nach Angaben des SBV nicht erforderlich.
Wir helfen euch bei der ersten Orientierung und vermitteln bei fachlichen Anerkennungs- und Abrechnungsfragen zum Sächsischen Behinderten- und Rehabilitationssportverband.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen