Sportvereine tragen eine besonders hohe Verantwortung in unserer Gesellschaft, denn sie sind Anlaufstelle Nr. 1 für den Sport der Kinder und Jugendlichen außerhalb der Schule. Kinder brauchen für ihre emotionale und körperliche Entwicklung sichere und vertrauensvolle Entfaltungsräume. Deshalb legen wir unseren Vereinen ans Herz, unsere Kinderschutz-Konzeptbauschulung zu besuchen, welche euch wichtige Bausteine zur Erarbeitung eines Schutzkonzeptes an die Hand gibt.

Die nächste Schulung findet am 19.10. von 17-20 Uhr online statt. Anmelden könnt ihr euch im Buchungsportal des KSB.

Gern könnt ihr bei Bedarf auch einen individuellen Termin mit uns vereinbaren.

 

Weitere Neuigkeiten aus dem Bereich Kinderschutz:

E-Learning Kinderschutz

Unter anderem von der Sporthochschule Köln und der Universität Ulm wurde eine Online-Lernplattform zur Sensibilisierung bei (sexualisierter) Gewalt im ehrenamtlichen Kontext sowie zur Umsetzung von Schutzkonzepten in verschiedenen ehrenamtlichen Bereichen entwickelt. Hier kann an verschiedenen Modulen zum Themenfeld Schutzkonzept bzw. Prävention kostenfrei teilgenommen werden. Das Angebot richtet sich an alle ehrenamtlichen Strukturen, vor allem im Sport.

Unter https://engagement-schutzkonzepte.elearning-kinderschutz.de/ findet ihr weitere Informationen und könnt euch anmelden.

Satzung Landessportbund Sachsen

Der LSB hat seine Satzung geändert und neben redaktionellen Änderungen den §23 „Ordnungsmaßnahmen“ eingeführt. Diese Regelungen gelten für alle Verbands- und Vereinsmitglieder sowie deren Mitarbeitende. Damit kann der LSB satzungskonform Sanktionen für bestimmte Verstöße aussprechen. Zu den ahndungsfähigen Verstößen zählen zum Beispiel sexualisierte Gewalt, körperliche oder psychische Gewalt oder Verstoß gegen die Anti-Doping Bestimmungen. Die Sanktionsmöglichkeiten sind zum Beispiel Geldstrafen, befristeter oder dauerhafter Lizenzentzug.

Die Satzung kann auf der Homepage des LSB angesehen werden und kann als Vorlage bzw. Anregung dienen.

https://www.sport-fuer-sachsen.de/fuer-mitglieder/downloads/lsb-satzung-und-grundlegende-dokumente

Ein Baustein zur Verankerung in eurer Vereinssatzung könnte zum Beispiel sein: „Der Verein trägt Sorge für den Kinderschutz, verurteilt auf das Schärfste jede Form von Gewalt und Kindeswohlgefährdung und tritt Handlungen entgegen, die das Wohl der Kinder und Jugendlichen gefährden. Einzelheiten werden in einem Präventionskonzept zum Kinderschutz geregelt.“ Ideen für das angesprochene Präventionskonzept könnt ihr dann z.B. in der oben genannten Schulung am 19.10. sammeln.

„Anlauf gegen Gewalt“

Von Athleten Deutschland https://athleten-deutschland.org/ (Interessenvertretung von Athlet*innen, die für Deutschland starten – i.d.R. Bundeskader), ist eine unabhängig Anlaufstelle bei Gewalt und Missbrauch im Spitzensport gegründet worden. Es gibt eine Telefonnummer (0800 90 90 444), die montags von 11 – 14 Uhr und donnerstags von 16 – 19 Uhr besetzt ist. Die Sprechzeiten werden von erfahrenen Personen von N.I.N.A. e.V. (Hilfetelefon sexueller Missbrauch) betreut. Die Zielgruppe sind in erster Linie aktive oder ehemalige Bundeskaderathlet*innen. Anderen Betroffene, die sich dort melden, bekommen eine Verweisberatung. Weitere Informationen bekommt ihr unter: www.anlauf-gegen-gewalt.org

 

Weiterführende Informationen zum Thema Kinderschutz findet ihr auf unserer Unterseite „Kinderschutz im Sportverein“ oder auf der Seite des Landessportbund.

 

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