Die Corona-Pandemie hatte erhebliche Auswirkungen auf den Sport in Sachsen und damit auch auf den Aus- und Fortbildungsbereich. Für die Lizenzausbildung und Lizenzverlängerung galten und gelten daher besondere Regelungen.

Diese Regelungen bedeuten für die Verlängerung von ablaufenden Lizenzen (ÜL C/ B, VM C/B, JL, DOSB-AZ) folgendes:

  • wenn Fortbildungen coronabedingt ausgefallen sind (wo die/der betreffende Lizenzinhaber/in nachweislich angemeldet gewesen ist)
  • der Teilnehmer keine Alternativangebote wahrnehmen konnten

kann in diesen Fällen die Lizenz um 1 Jahr verlängert werden.

ACHTUNG!

Die Verlängerung der Lizenz wird nicht automatisch ausgestellt.

Lizenzen können nur auf Antrag verlängert werden.

 

Diese Regelungen bedeuten für die Förderfähigkeit der Grundlehrgangszertifikate folgendes:

  • Zertifikate für den Grundlehrgang (Ausstellungsdatum 2019) die 2021 ablaufen würden, behalten auch 2022 Ihre Gültigkeit und sind im Antrag Breitensportentwicklung förderfähig.

WICHTIG!

Die Gültigkeitsdauer der Zertifikate muss bei der Antragstellung manuell geändert werden.