Im ersten Schritt müssen sich zunächst alle Vereine neu registrieren (per E-Mail Adresse). Über den dann zugesandten Link muss ein Passwort erstellt werden, mit dem man sich anschließend im Förderportal einloggen kann. Dann muss der Verein grundsätzlich angelegt werden. Dazu gehören neben allgemeinen Angaben auch ein aktueller Freistellungsbescheid, die derzeit gültige Satzung sowie ein maximal 12 Monate alter Registerauszug. Letztgenannter kann seit kurzem kostenfrei heruntergeladen werden: https://www.handelsregister.de/rp_web/normalesuche.xhtml
Nachdem der Verein im Portal angelegt ist, kann dann die Förderung im Projekt „Wir für Sachsen“ beantragt werden. Wenn alle entsprechenden Angaben gemacht wurden, kann der Antrag online gestellt bzw. die Fördersumme beantragt werden. Wichtig ist dann aber noch, den ausgedruckten Vertrag rechtsverbindlich zu unterschreiben und innerhalb von 14 Tagen postalisch nach Dresden zu senden!
Die Bürgerstiftung bietet in dieser und der nächsten Woche auch noch drei Online-Schulungen zur Antragstellung an. Die Termine sind:
Donnerstag, 22.09.2022, 10:00-12:00 Uhr – zum Zoom-Seminar
Dienstag, 27.09.2022, 17:00-19:00 Uhr – zum Zoom-Seminar
Donnerstag, 29.09.2022, 10:00-12:00 Uhr – zum Zoom-Seminar
Ein wichtiger Hinweis hierbei ist, dass die Teilnehmerzahl pro Seminar auf 100 Plätze begrenzt ist! Das heißt, bitte möglichst frühzeitig anwesend sein und sich vielleicht nicht auf das letzte Seminar verlassen.
Allgemein sollte zudem beachtet werden, dass der letzte Beantragungstag (31.10.) ein sächsischer Feiertag ist und die beiden Tage davor auf ein Wochenende fallen. Das heißt, dass an den letzten drei Tagen keine telefonische Beratung seitens der Bürgerstiftung und auch des Kreissportbundes erfolgen kann. Zudem sind auch ab 17. Oktober die Herbstferien in Sachsen, so dass ohnehin eine Beantragung im Vorfeld zu empfehlen ist, um nicht in zeitliche Probleme zu kommen!
Unter folgenden Bedingungen kann eine Förderung im Rahmen der Richtlinie beantragt und gewährt werden:
- Das bürgerschaftliche Engagement beträgt durchschnittlich mindestens 20 Stunden monatlich.
- Die freiwillig Engagierten haben ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Freistaat Sachsen.
- Die freiwillig Engagierten werden nicht für denselben Zweck bereits aus einem anderen Förderprogramm des Freistaates Sachsen oder von Dritten bezuschusst (Übungsleiter-Förderung des LSB).
Antragsberechtigt sind Träger von Ehrenamtsprojekten (Projektträger). Dies sind unter anderem Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, Kirchgemeinden, Stiftungen, Verbände, Vereine und andere juristische Personen (soweit sie als gemeinnützig anerkannt sind) sowie Gemeinden und Gemeindeverbände. Für jeden ehrenamtlich Tätigen können Sie von 35 Euro bis zu 45 Euro monatlich erhalten.