Kinder und Jugendliche mussten während der Corona-Pandemie im Alltag nicht nur auf viele Dinge verzichten, sie mussten vor allem den Eindruck gewinnen, dass ihre Interessen nicht berücksichtigt werden. Dem gilt es, etwas entgegenzusetzen. Mit dem Bundesprogramm „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ will das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Projekte von Kindern und Jugendlichen in den Themenfeldern Bewegung, Kultur und Gesundheit fördern. Kinder und Jugendliche sollen erfahren, dass sie im Mittelpunkt stehen (siehe UN-Kinderrechtskonvention sowie SGB VIII) und ihnen ermöglicht wird, eigene Projektideen umzusetzen.

Träger und Kommunen können sich gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen für deren Projektideen zeitnah um eine Förderung durch „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ bewerben. Der Förderaufruf ist bereits veröffentlicht. Der Programmstart ist am 01.01.2023. Der Förderzeitraum endet zum 31.12.2023.

Das BMFSFJ hat sich entschieden, die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJJ), die Gesellschaft für Soziale Unternehmensberatung (gsub) und die Stiftung SPI (Sozialpädagogisches Institut Berlin »Walter May«) mit der Umsetzung des Förderprogramms “Zukunftspaket” zu beauftragen. Alle Information zum Förderprogramm finden sich auf der Programmwebseite: www.das-zukunftspaket.de

Für das Bundesprogramm stehen für das Jahr 2023 insgesamt rund 55 Mio. Euro zur Verfügung. Hierbei vorgesehen ist, Einzelprojekte zu fördern, die Kinder und Jugendliche selbst planen und mithilfe von Trägern umsetzen oder die freie Träger gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen in den Themenfeldern Bewegung, Kultur und Gesundheit planen und umsetzen. Auch Sportvereine und -verbände könnten – etwa mit ihren Juniorteams und/oder Jugendgruppen – hier Anträge stellen.

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Kinder und Jugendliche sind eine überregionale Herausforderung von gesamtgesellschaftlicher Relevanz, auf die bundesweit einheitlich reagiert werden muss. Mit dem Zukunftspaket sollen daher bundeseinheitliche Rahmenbedingungen und Zugänge geschaffen und so zur Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse beigetragen werden. Ziel des Zukunftspakts ist es, Bewegung, sportliche Betätigung, kulturelles Lernen, kulturelle Aktivitäten sowie die psychische und physische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu fördern:

  1. Kinder und Jugendliche beteiligen sich aktiv: Kinder und Jugendliche setzen eigene Projektideen um oder bringen sich in Beteiligungsvorhaben in den Themenfeldern Bewegung, Kultur und Gesundheit ein.
  2. Kinder und Jugendliche können und wollen Beteiligung: Kinder und Jugendliche erleben ihre Beteiligung als positiv und wirksam, erweitern ihre Kompetenzen zur Beteiligung, kennen Möglichkeiten und Ansprechpersonen dafür und sind motiviert, sich weiterhin für ihre Interessen einzusetzen.
  3. Die teilnehmenden Kinder und Jugendliche entwickeln durch die Projekte neue Interessen und erleben neue Formen der Freizeitgestaltung.
  4. Erwachsene sind sensibilisiert und für die Beteiligung junger Menschen gestärkt: Haupt- und ehrenamtliche Akteure und Akteurinnen unterschiedlicher Institutionen werden für die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen sensibilisiert und haben die nötigen Kompetenzen erprobt. Sie sind motiviert, Beteiligungsprozesse mit jungen Menschen zu gestalten und sie in Entscheidungen einzubeziehen, wenn es um deren Interessen und Freizeitgestaltung geht.
  5. Nachhaltige Verankerung: Die Projekte leisten einen Beitrag zur Verankerung von Kinder- und Jugendbeteiligung in der Arbeit von beteiligten Projektträgern und Kommunen über die Laufzeit hinaus.

Um die Ziele zu erreichen, fördert das Programm im

  • Feld 1a: Einzelprojekte, die Jugendliche selbst planen und umsetzen und mithilfe von Trägern beantragen,
  • Feld 1b: Einzelprojekte, die von freien Trägern unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in einem der Themenfelder Bewegung, Kultur oder Gesundheit geplant und umgesetzt werden,
  • Feld 2: Angebote unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen über kommunale Strukturen.

Förderverfahren im Feld 1a:
Gefördert werden Projekte, die den genannten Zielen dienen und die Kinder und Jugendliche auf Grundlage eigener Ideen selbst inhaltlich ausarbeiten und umsetzen. Um Fördermittel zu erhalten, kooperieren sie mit einem antragsberechtigten Träger, der den Förderantrag für sie stellt und darauf achtet, dass die formalen Anforderungen an die Verwendung der Fördermittel eingehalten werden. Antragsberechtigt im Feld 1a sind Träger der freien Jugendhilfe, örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie weitere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz in Deutschland (beispielsweise Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Kitas, Träger in der Ganztagsbetreuung, Sport- oder Kulturvereine).

Förderverfahren im Feld 1b:
Gefördert werden Einzelprojekte, die von freien Trägern unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in einem der Themenfelder Bewegung, Kultur oder Gesundheit geplant und umgesetzt
werden sollen. Antragsberechtigt im Feld 1b sind Träger der freien Jugendhilfe, örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie weitere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz in Deutschland (beispielsweise Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Kitas, Träger in der Ganztagsbetreuung, Sport- oder Kulturvereine). In der Projektskizze wird dargelegt, in welcher Form Kinder und Jugendliche bei den Projekten beteiligt werden. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass Kinder und Jugendliche die geplanten Projekte in den verschiedenen Umsetzungsphasen maßgeblich mitgestalten. Sie sollen dazu ermutigt werden, ihre eigenen Ideen zu entwickeln. Freie Träger weisen nach, dass insbesondere Kinder und Jugendliche, die in Risikolagen aufwachsen, beteiligt werden.

Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses und als Festbetragsfinanzierung gewährt. Eine Weiterleitung der Zuwendung an Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die Höhe der Förderung liegt dabei bei maximal 100.000 Euro. Gefördert werden projektbezogene Personal- und Sachausgaben sowie eine Verwaltungspauschale für indirekte Ausgaben in Höhe von sieben Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

Begleitend bietet die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung folgende Unterstützungsformate an: Online-Videosprechstunden zur Antragsberatung sowie individuelle Beratungstermine, Workshops zur Antragstellung, Video-Tutorials, digitale Qualifizierungsangebote, Austausch mit Vertreter*innen anderer Träger sowie Fachveranstaltungen. Informationen sind auf der Programmwebseite www.das-zukunftspaket.de zu finden.

Die Antragstellung erfolgt über das Web-Portal ProDaBa. Anträge können ab dem 01. Februar 2023 gestellt werden.

Erste allgemeine Informationen gibt es unter folgender kostenloser Hotline: 0800-6647766. Gerne vereinbart die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung ein anschließendes Beratungsgespräch. Bei technischen Fragen zur Antragstellung im Web-Portal ProDaBa wenden Sie sich bitte an prodaba-support(at)gsub.de  bzw. 030-544533731. Für formal-finanztechnische Fragen zur Antragstellung steht Ihnen die Servicestelle „Das Zukunftspaket“ unter 030-28409200 zur Verfügung.

Materialien und Infos: