Qualitätssiegel „Verein vorbildlicher Jugendarbeit“
Das Qualitätssiegel gilt zwei Jahre und besteht aus einer Ehrenurkunde „Verein vorbildlicherJugendarbeit“ mit Angabe der Gültigkeitsdauer. Außerdem erhält der Verein das Logo „Verein vorbildlicher Jugendarbeit“, welches zur eigenen Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden kann. Eine wiederholte Beantragung des Qualitätssiegels ist möglich.
Folgende Voraussetzungen sind für die Vergabe notwendig:
Pflichtvoraussetzungen (3 von 3):
- eine angemessene Mitgliederentwicklung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen (bis 26 Jahre) an der Gesamtmitgliederzahl des Vereins
- eine/n Jugendvertreter/in im Vorstand der Mitgliedsorganisation (Jugendwart/in oderähnliches)
- eine vorhandene und gültige Jugendordnung
Wahlpflichtvoraussetzungen (1 aus 4):
- der Einsatz von Übungsleitern unter 27 Jahren im Verein (Anzahl, Qualifikation)
- die Organisation jugendgerechter, attraktiver Vereinsveranstaltungen (Ferienlager/-camp, Sport- und Spielfeste, Jugend-Weihnachtsfeier/ Jahresabschluss etc.)
- bestehende Kooperationen im Kinder- und Jugendbereich (Institutionen, Schule/Kita, freie Träger der Jugendhilfe, Vereine etc.)
- die Umsetzung von Maßnahmen für einen präventiven Kinderschutz im Sportverein
Bei Erfüllung der drei Pflichtvoraussetzungen und einem der vier Wahlpflichtvoraussetzungen kann das Qualitätssiegel „Verein vorbildlicher Jugendarbeit“ für den Verein ausgestellt werden. In begründeten Ausnahmefällen kann ein Qualitätssiegel durch Beschluss des Vorstandes der SJS auch für eine Abteilung im Verein ausgestellt werden.