Nach der Corona-Pandemie ist das Ziel des DOSB und dem Bundesministerium des Innern und für Heimat, wieder mehr Menschen in Bewegung zu bringen und für den Vereinssport zu begeistern, den Ausbildungsstau bei Übungsleitenden/Trainer*innen und Schiedsrichter*innen auszugleichen und die Vereinsentwicklung zu unterstützen.

Dazu wurde das Programm „ReStart – Sport bewegt Deutschland“ ins Leben gerufen. Es wird mit 25 Millionen Euro vom Bundesministerium des Innern und für Heimat bis Ende 2023 gefördert.

AKTUELL gibt es Neuigkeiten im ReStart Programm:

Ab sofort werden Maßnahmen bis zum 18. Dezember 2023 gefördert.

Vereine sowie Kreis- und Stadtsportbünde können nun auch Anträge im Förderprogramm Sporttage sind Feiertage für Maßnahmen stellen, die bis zum 18. Dezember 2023 andauern. Die Förderkriterien sind unverändert. Für die Antragsprüfung werden aktuell ca. 4 Wochen seitens DOSB benötigt. Bitte beachtet dies bei der Maßnahmenplanung. An dieser Stelle auch nochmals der Hinweis, dass die Verwendungsnachweise 6 Wochen nach Maßnahmenende, spätestens am 15. Januar 2024 über das Förderportal eingereicht sein müssen.

Weiterhin Sportvereinsschecks verfügbar – Download bis zum 31. Oktober 2023 möglich!

Seit Beginn des Programms wurden über 110.000 neue Vereinsmitglieder durch die Nutzung von Sportvereinsschecks gewonnen. Aktuell stehen rund 40.000 weitere Sportvereinsschecks in Höhe von jeweils 40 € zur Verfügung. Um noch mehr Menschen für eine Vereinsmitgliedschaft zu begeistern, können die Sportvereinsschecks bis einschließlich 31. Oktober 2023 heruntergeladen werden. Die Vereine können die Sportvereinsschecks bis zum 15. November 2023 über das Förderportal einlösen.

Ist Euer Sportverein schon in der Bewegungslandkarte (BeLa) zu finden?

Stellt Euren Verein ins Rampenlicht und präsentiert Eure Angebote den Menschen, die nach genau dem suchen, was ihr zu bieten habt! Unter www.bewegungslandkarte.de haben Vereine die Möglichkeit sich kostenlos zu registrieren und ihre Sport- und Bewegungsangeboten einzutragen. Interessierte können durch die gezielte Angebotssuche der BeLa ihren passenden Verein finden.
Seid dabei und werdet ein Teil von Sportdeutschland! Seit neustem sind auch die SportBoxen in der BeLa zu finden, die aktuell im gesamten Bundesgebiet mit großen Aktionstagen eingeweiht werden.

Kennt Ihr schon die ReStart-Werbemittel?

Durch unsere Layoutvorlagen und Kampagnenmotive, könnt Ihr einfach und individuell auf Eure Maßnahme aufmerksam machen! Egal ob Flyer oder Social-Media Beitrag – in unserer Toolbox findet Ihr das passende Werbematerial unserer gemeinsamen Kampagne „Dein Verein: Sport, nur besser“.

Das Programm besteht aus verschiedenen Säulen und Modulen (Programmbausteinen), die die Verbände, Vereine, Ehrenamtliche, Vereinsmitglieder, Kommunen und Bürger*innen ansprechen sollen.

Hier stellen wir euch die wichtigsten Säulen vor.

Neben dem ehrenamtlichen Engagement im Verein, ist die Finanzierung ein wichtiger Faktor für die Erstellung und Umsetzung von Vereinsangeboten. Im Rahmen dieses Förderbausteins soll eine Impulssetzung für die Vereine im Sinne einer Hilfe zur Selbsthilfe folgendermaßen erreicht werden:

4.000 Vereine können 1.000 Euro für Veranstaltungen, für Kooperationen mit weiteren Settings, für themenspezifische Projekte mit z. B. den Schwerpunkten Integration, Inklusion, Gesundheitssport, Sport der Älteren, Frauen, Mädchen und Familien im Sport sowie für Projekte zur Förderung der Schwimmfähigkeit beim DOSB beantragen und erhalten.

Damit werden Vereine bei der (Rück-)Gewinnung und Bindung von Mitgliedern unterstützt sowie eine Motivationshilfe zur verstärkten Vernetzung von Vereinen mit Kommunen, Kitas, Betrieben, etc. geleistet.

Ziel ist es, den Sportvereinen als soziale Tankstellen mittels verschiedener Maßnahmen/Module Darstellungsmöglichkeit zu bieten, so dass Menschen gemäß dem Motto „Sport ist im Verein am schönsten“ (wieder) ihren Weg in die Vereine finden:

Die finanzielle Unterstützung in Höhe von 1000 Euro für 4.000 Vereinen können, z. B.: bei der Umsetzung von Aktionstagen, zur Stärkung von Kooperationen, zur Umsetzung von Projekten mit dem Schwerpunkt auf vulnerable Gruppen, Frauen, Mädchen, Familien, Menschen mit kleinem Einkommen, zur Umsetzung von Projekten zur Förderung der Schwimmfähigkeit und zur Angebotsentwicklung im Verein genutzt werden. Dabei soll Spaß und Freude an der Bewegung und dem Sporttreiben mit- und gegeneinander Neu- als auch bestehenden Mitgliedern vermittelt werden.

Konkret soll den Ehrenamtlichen in den Vereinen mit finanzieller Unterstützung ermöglicht werden, niedrigschwellig ihre Angebote in der Öffentlichkeit platzieren zu können. Insbesondere durch Ansprache und Gewinnung von denjenigen, die den Zugang zum Sportverein während der Pandemie verloren haben oder generell in Vereinen unterrepräsentiert sind. Dabei sollen besonders die Vielfalt der Vereine und die thematischen Anknüpfungspunkte dargestellt werden wie z. B.: Inklusion, Sport und Gesundheit, Deutsches Sportabzeichen, Bewegung gegen Krebs, Mädchencamps und vieles mehr.

Förderkriterien

Voraussetzung für die Förderung ist die Durchführung von vereinseigenen Veranstaltungen, die auf die Außenwirkung abzielen, wie z. B. Tage der offenen Tür, Familien- und Spieltage, Schnupperkurse oder Infoveranstaltungen sowie öffentlichkeitswirksame Aktionen, die der Mitgliederakquise dienen. Des Weiteren können Aktivitäten gefördert werden, die der Angebotsentwicklung im Verein und somit der Gewinnung von Neumitgliedern zugutekommen bzw. Kooperationen auf- und ausbauen, um das Vereinsangebot mehr Menschen zugänglich zu machen.

Die dafür anfallenden Sachkosten, die im Rahmen der Umsetzung einen finanziellen Mehraufwand für den Verein oder Kreis-/Stadtsportbund darstellen, können in Höhe von 1.000 Euro, nach vorheriger Antragsstellung und Bewilligung durch den DOSB, erstattet werden.

  • Die Zielgruppe der Förderung und Zuwendungsempfänger sind Vereine und Kreis-/Stadtsportbünde, die sich aktiv um die (Re-)Akquise von Mitgliedern kümmern wollen, als gemeinnützig anerkannt sind, deren Satzung die Pflege des Sports oder einer Sportart bestimmt, ggf. auch neben anderen Zwecken, und die Mitglied in einem Landessportbund/-verband sind

Welche Maßnahmen sind förderfähig?

Dies ist eine exemplarische Auflistung von förderfähigen Veranstaltungen und Aktivitäten. Darüber hinaus können weitere Maßnahmen bewilligt werden, die dem Förderziel entsprechen.

  • Vereinsveranstaltungen und Angebotsentwicklung: 
    • Sport, Bewegungs-, Familien- und Spieltage, Tage der offenen Tür
    • Aktionstage mit Themenschwerpunkten z. B. Sportabzeichen, Gesundheit
  • Angebotsentwicklung 
    • Niedrigschwelliges Mitmachangebot, z. B. Sport im Park
    • Besondere Vereinsangebote: z. B. Mitternachtssport
    • Schnupperkurse und Informationsveranstaltungen für Neumitglieder
    • Entwicklung neuer zielgruppengerechter Vereinsangebote (z. B. Eltern-Kind Angebote, digitale/hybride Formate, Präventions- und Rehabilitationssportkurse)
  • Auf- und Ausbau von Kooperationen 
    • Kooperationsangebot mit Schulen und Kita (z. B. Schul-AGs, Sportangebote im Rahmen der Ganztagsbetreuung)
    • Kooperationsangebot mit Betrieben (z. B. Betriebssportangebote)
    • Kooperationsangebot mit Kommune (z. B. Sportangebote im öffentlichen Raum, Mitwirken in der kommunalen Bewegungsförderung)
    • Kooperationsangebote mit Multiplikatoren (z. B. Ärzteschaft, Kirchen, Gemeinden)
  • Projekte mit Themenschwerpunkten, die verschiedene Zielgruppe ansprechen 
    • vulnerable Gruppen
    • Mädchen und Frauen
    • Familien
    • Menschen mit geringem Einkommen
  • Projekte zur Förderung der Schwimmfähigkeit   
    • Kooperationen mit Hotels, Wellnesseinrichtungen oder anderen Institutionen wie z. B. Rehaeinrichtungen, die ein eigenes Schwimmbad haben
    • Kooperationen mit Schwimmschulen
  • Öffentlichkeitswirksame Aktionen zur Erreichung von potenziellen Neumitgliedern mittels 
    • Flyer- oder Videoerstellung
    • Etablierung oder Weiterentwicklung einer Vereinshomepage, Vereinsapp oder weiteren digitalen Tools
    • Social Media – Aktivitäten
    • Pressemitteilungen / Zeitungsanzeigen
  • Zuwendungsfähige Ausgaben 
    • Grafik- und Printkosten für die Erstellung öffentlichkeitswirksamer Materialien
    • Anschaffung von technischem Equipment, wie z. B. Tablets, Laptops, Kameras für die Öffentlichkeitsarbeit im Verein
    • Technisches Equipment, wie z. B. Kamera, Mikrofon für digitale/hybride Sportangebote
    • Anschaffungen von Sportkleingeräten, wie z. B. Therabänder, Springseile
    • Miete von Großspielgeräten/Spielmobilen für Veranstaltungen
    • Honorarkosten in Höhe von max. 20 Euro/Std. für Trainer*innen und Übungsleiter*innen
    • Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Helfer in Höhe von max. 10 Euro/Std.
    • Verwaltungskostenaufwand bis zu einer Höhe von 5 % der förderfähigen Summe
    • Reisekosten nach Vorgaben des aktuellen Bundesreisekostengesetzes (max.20 Cent pro km)
    • Bewirtungskosten (wie z. B. Getränke, Grillgut) mit Ausnahme von alkoholischen Getränken (keine Trinkgelder)
    • Raum- und Hallenmieten, auch Wasserfläche sowie Eintrittsgelder
    • Stornokosten in begründeten Ausnahmefällen

Nicht zuwendungsfähige Ausgaben sind:

  • Regelangebote von Vereinen wie bestehende Trainings-/Spielangebote
  • materielle Anschaffungen (wie Sportbekleidung/Trikots, Groß-Sportgeräte etc.)
  • Maßnahmen, die bereits durch ein anderes Förderprogramm bezuschusst werden
  • Personalausgaben für hauptberufliches Personal
  • Mitgliedsbeiträge

Wie und wo können Anträge gestellt werden?

Ab dem 26. Januar 2023 bis zum 31. Juli 2023 können Anträge auf dem Förderportal gestellt werden.

  • Dauer der Antragsbearbetung: i. d. R. 4-6 Wochen
  • Frühster Maßnahmenbeginn: 6 Wochen nach Antragsstellung (unter Vorbehalt)
  • Spätester Maßnahmenbeginn nach Antragsstellung: 6 Monate
  • Spätestes Maßnahmenende: 15. September 2023
  • Einreichen des Verwendungsnachweises: Spätestens 6 Wochen nach Maßnahmenende

Der Förderantrag wird über das digitale Förderportal eingereicht. Dafür ist zunächst eine Registrierung nötig. Nach erfolgreicher Antragsstellung kommt es zu einer Prüfung durch das Projekt-Team des DOSB. Die Antragsprüfung wird voraussichtlich 4 bis 6 Wochen dauern. Eine Maßnahme darf erst nach Bewilligung begonnen werden. Das heißt, dass keine Verträge, Ausgaben, o. Ä., die in einem Zusammenhang mit der Maßnahme stehen, vor der Bewilligung abgeschlossen oder getätigt werden dürfen. Innerhalb von 6 Wochen nach Abschluss der Maßnahme muss dem DOSB dann ein Verwendungsnachweis eingereicht werden. Auch dies geschieht digital. Hierbei gilt das Eingangsdatum beim DOSB.

150.000 Sportvereinschecks stehen zum Download zur Verfügung und können als Zuschuss für eine Vereinsmitgliedschaft in Höhe von 40 € in Sportvereinen eingelöst werden.

An alle interessierten Menschen, die wieder in Bewegung kommen wollen.

Insbesondere sollen auch Menschen für den Sport gewonnen werden, die lange nicht mehr oder noch nie Sport getrieben haben. Zusammen mit Partnerorganisationen wollen wir Menschen ansprechen, die  in den Sportverein bisher nicht vertreten waren.

Mit den Sportvereinsschecks sollen sportinteressierte Menschen für den Sport zurück gewonnen wie auch Bewegungs-Muffel für mehr Bewegung neu begeistert werden. Wir wollen Hemmschwellen für einen Vereinseintritt bewusst absenken, die Menschen über Freude an der Bewegung in der Sportgruppe binden und von den Mehrwerten der Vereinsgemeinschaft dauerhaft überzeugen.

Von Vorteil für den Sportverein ist es, seine Angebote voraussichtlich ab April in der Bewegungslandkarte (BeLa, Säule 2 Modul 2) einzutragen.

Privatpersonen können sich hier ihren Sportvereinsscheck bis 31. August 2023 herunterladen und in einem Sportverein ihrer Wahl einlösen. Sie erhalten dafür einen Zuschuss zu einer Vereinsmitgliedschaft in Höhe von 40 Euro.

Die Sportvereine bekommen die Sportvereinsschecks von den Personen in digitaler oder gedruckter Form ausgehändigt. Der Verein kann diesen innerhalb von 10 Wochen ab Ausstellungsdatum beim DOSB über das Förderportal einreichen, um die Erstattung von 40 Euro zu erhalten.
Die letzte Möglichkeit hierfür ist der 31. Oktober 2023.

Jede Person kann nur einen Sportvereinsscheck herunterladen. Die Person darf auch bisher kein Mitglied im ausgewählten Sportverein sein.

Es wird kein Geld an Privatpersonen ausgezahlt, nur Sportvereine können die Sportvereinsschecks beim DOSB  einlösen.

Insbesondere während der schwierigen Phasen durch die Corona Lockdowns, hat sich gezeigt, dass Sport im Freien beliebter denn je ist. Säule 3 „sportliche Einstiegsangebote“ fördert flächendeckend bis zu 150 öffentlich zugängliche kostenfreie Verleihangebote inklusive Trainingsequipment. Das zentrale Ausleihsystem für alle ermöglicht einen niedrigschwelligen Zugang zu Sportmaterialien über eine App im öffentlichen Raum. Kommunen, insbesondere Sportund Gesundheitsämter sind antragsberechtigt. Lokale Sportvereine sollen die Potenziale der Grün- und Freiräume erschließen und fungieren daher als Kooperationspartner. Durch die Kooperation von Sportvereinen, die angeleitete Trainings an den Verleihangeboten durchführen, werden alle Altersklassen und sportlichen Leistungsniveaus von dem Angebot profitieren können, wobei vordergründig NichtMitglieder für den Vereinssport begeistert werden sollen. Um die Aufmerksamkeit zu erhöhen, werden zur Einweihung Aktionstage durchgeführt. 

Anträge können bis zum 28. Februar 2023 über das digitale Förderportal beim DOSB gestellt werden (hier direkt einen Antrag stellen). Die Auswahl der geförderten Kommunen wird im April 2023 von einer Fachjury des DOSB getroffen. Antragsberechtigt sind ausschließlich Kommunen in Kooperation mit Sportvereinen.

Für den formalen Antrag müssen neben allgemeinen Angaben zur Kommune und den Kooperationsvereinen folgende Konzepte eingereicht werden, die anhand der Leitfragen im Förderportal beantwortet werden können:
Sport und Bewegungskonzept

Kommunikationsmaßnahmen

Flächenkonzept

Nachnutzungskonzept

Das Antragsprozedere wird am 06. Februar 2023 in Form eines Webinars ausführlich vorgestellt

Weitere Informationen gibt es hier.