Momentan erhalten viele sächsische Vereine Gebührenbescheide für die Eintragung im Transparenzregister. Gemeinnützige Sportvereine können jedoch eine Befreiung von den Gebühren für die Führung des Transparenzregisters bei der registerführenden Bundesanzeiger Verlags GmbH beantragen.

Dies gilt nicht für bereits abgelaufene Jahre. Dem Antrag ist ein aktueller Freistellungsbescheid sowie ein Auszug aus dem Vereinsregister beizufügen.

Alle Infos zum Umgang mit dem Transparenzregister findet ihr übersichtlich zusammengefasst im Merkblatt zum Download.

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Merkblatt zum Umgang mit dem Transparenzregister