Die seit 2008 bestehende und 2018 erstmalig überarbeitete Sportförderrichtlinie des Landkreises Leipzig wurde im vergangenen Jahr unter aktiver Einbeziehung der Sportvereine und Gremien des Kreissportbundes Landkreis Leipzig überarbeitet und an aktuelle Anforderungen angepasst.

Der Kreistag hat der neuen Richtlinie in seiner Sitzung am 05.07.23 zugestimmt. Sie tritt ab 01.01.2024 in Kraft.

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Grundlegende Ziele der Überarbeitung waren:

Erleichterung/Vereinfachung des Förderverfahrens unter Berücksichtigung des Zuwendungsrechtes

Zielstellung der Förderrichtlinie ist es, eine möglichst unbürokratische und schlanke Verfahrensweise zur Ausreichung und Abrechnung der Fördergelder zu erzielen. Die Notwendigkeit, Förderprozesse zu vereinfachen, liegt unter anderem darin begründet, ehrenamtliche Vereinsarbeit zu entlasten und zu erleichtern.

Schaffung von Voraussetzungen zur Digitalisierung des Förderverfahrens

Formulare dürfen auf digitalem Weg übermittelt werden, wenn lt. § 3a des VwVfG der Zugang zur elektronischen Kommunikation eröffnet ist. Ein sicherer Übermittlungsweg für die Zustellung elektronischer Dokumente ist ein Vereinspostfach in einem gesicherten Dokumentenablagesystem. Die Voraussetzung für die Nutzung eines solchen Systems wurden geschaffen.

Bedarfsgerechte Anpassung der Förderinhalte

Die bestehende Sportförderrichtlinie des Landkreises Leipzig spiegelte nicht mehr die aktuellen Bedürfnisse und Herausforderungen des Sports wider. Eine Anpassung der Förderinhalte der förderfähigen Maßnahmen ermöglicht es, Veränderungen im Breiten- und Leistungssport zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass die Förderung den Bedürfnissen und Zielen der Sportlerinnen und Sportler sowie der Vereine und Verbände entspricht.

Verbesserung der Übersichtlichkeit und Struktur der Sportförderrichtlinie

Eine Überarbeitung der Sportförderrichtlinie und der Antrags- und Abrechnungsformulare bietet die Möglichkeit, die Sportförderung klarer und transparenter zu gestalten. Es wurden redaktionelle und strukturelle Anpassungen vorgenommen, um die Übersichtlichkeit, Verständlichkeit und Lesbarkeit zu verbessern und eindeutiger zu gestalten.

Eine klare Kommunikation der Förderkriterien trägt zur Chancengleichheit bei und motiviert Vereine und Sportlerinnen und Sportler, sich aktiv um Fördermittel zu bewerben.

Durch die detaillierte Überarbeitung der Sportförderrichtlinie tragen der Landkreis Leipzig und der Kreissportbund Landkreis Leipzig e. V. zu einer vielfältigen und offenen Sportlandschaft in unserer Region bei. Diese soll allen Bürgerinnen und Bürgern gleichermaßen zugutekommen und stellt damit einen wichtigen Baustein zur Unterstützung der präventiven Gesundheitsförderung sowie der Stärkung des Gemeinwohls dar.

Das Förderbudget in Höhe von 149.000,00 € soll auch in den kommenden Jahren erhalten bleiben.

Die neue Sportförderrichtlinie (gültig ab 01.01.2024)
Richtlinie zur Förderung des Sports im Landkreis Leipzig