Die Bürgerstiftung Dresden vergibt im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Aufwandsentschädigungen an Ehrenamtliche, die mindestens 20 Stunden im Monat freiwillig in einem Projekt tätig sind.

Grundlage dafür ist die Richtlinie des Sächsischen Sozialministeriums zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts (RL GeZus) vom 17. Dezember 2019.

Im Jahr 2020 wurden über 28.000 Personen in knapp 6.000 Projekten mit rund 10 Millionen Euro gefördert. Mehr als 50 Prozent der Mittel erhielten Ehrenamtliche, die sich im sozialen Bereich engagiert haben.

Die jeweiligen Projektträger können die Aufwandsentschädigung bei der Bürgerstiftung bis zum 31. Oktober für das Folgejahr beantragen. Die Antragsfrist für eine Förderung im Jahr 2022 endet also am 31. Oktober 2021. Eine Antragstellung für das Förderjahr 2022 ist ab August 2021 möglich. Das aktuelle Formular dafür steht Ihnen hier online zur Verfügung.