Eine interessante Möglichkeit, um Arbeitskräfte im Verein einzubinden, ist über eine Förderung durch das Jobcenter möglich. Das Kommunale Jobcenter kann Arbeitsverhältnisse auf Grundlage des § 16 i Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) mit einem Zuschuss zum Arbeitsentgelt in Höhe von

  1. Arbeitsjahr 100%
  2. Arbeitsjahr 100%
  3. Arbeitsjahr 90%
  4. Arbeitsjahr 80%
  5. Arbeitsjahr 70% fördern.

Die Förderung an alle Arbeitgeber ist unabhängig von Art, Branche, Rechtsform und Region möglich.

Fördervoraussetzungen:

  • Abschluss eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses in Vollzeit oder Teilzeit (Arbeitslosenversicherung ausgenommen)
  • von Beginn der Arbeitsaufnahme an ist Mindestlohn zu zahlen, es sei denn der Arbeitsplatz unterliegt tarifvertraglichen oder einer kirchlichen Arbeitsrechtsregelung
  • eine Befristung des Arbeitsverhältnisses bis 5 Jahre (höchstens einmalige Verlängerung des Arbeitsvertrages) ist gesetzlich möglich

Förderfähiger Personenkreis:

  • erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb), die das 25. Lebensjahr vollendet haben
  • erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mindestens 6 Jahre innerhalb der letzten 7 Jahre Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II erhalten haben
  • erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mindestens 5 Jahre Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II erhalten haben und mit mindestens einem minderjährigen Kind in der Bedarfsgemeinschaft leben, oder schwerbehindert im Sinne des §2 Absatz 2 und 3 SGB IX sind
  • Personen, die nicht oder nur kurzzeitig sozialversicherungspflichtig oder geringfügig beschäftigt oder selbständig tätig waren
  • Personen, für die Zuschüsse an Arbeitgeber nach § 16 i Absatz 1 SGB II noch nicht für eine Dauer von fünf Jahren erbracht worden sind
  • Personen, die seit dem 01.01.2015 für mehr als 6 Monate in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt waren, welches nach § 16 e SGB II (in der bis 31.12.2018 geltenden Fassung) bezuschusst oder im Rahmen des Bundesprogrammes STA gefördert wurden, wenn das Arbeitsverhältnis nicht durch sie selbst gekündigt wurde

Kontakt:

Team Arbeit und Qualifizierung Frau Peggy Kruschke

Telefon: 03437/984-2982

E-Mail: peggy.krusche@lk-l.de