Hier findet ihr Informationen zu den Programmen Integration durch Sport und Förderung der Integration von Flüchtlingen durch Sport. Weitere Fördermöglichkeiten zur Arbeit mit Behinderten und Flüchtlingen findet ihr auf unserer Seite Sportförderung.

Integration durch Sport – IdS

  • ist ein Bundesprogramm des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB)
  • wird in den 16 Bundesländern durch die Landessportbünde (LSB) koordiniert
  • gefördert wird es durch das Bundesministerium des Innern (BMI) und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
  • für Menschen mit Migrationshintergrund ist eine nachhaltige Integration ist der organisierte Sport ein wichtiges Handlungsfeld
  • Beratung und Betreuung von Stützpunktvereinen
  • Unterstützung von  freiwillig Engagierten
  • Durchführung von Integrationsmaßnahmen
  • Förderberechtigt sind alle Mitgliedsorganisationen des Landessportbund Sachsen
  • Antragformulare: Bitte wenden Sie sich dazu direkt an den nebenstehenden Kontakt

Der Landessportbund Sachsen schließt mit dem Stützpunktverein/Zuwendungsempfänger einen Vertrag über die in Aussicht gestellte Summe. Die Fördermittel werden auf das im VermiNet angegebene Vereinskonto überwiesen.

– Stützpunktvereine unterbreiten Angebote, die langfristig und regelmäßig durchgeführt werden.

– Zuwendungsfähig im Rahmen der Stützpunktarbeit sind:

  • Sport- und Spielgeräte (Achtung! Ab einen Anschaffungswert von 410 Euro ist eine Inventarisierung vorzunehmen, Sportbekleidung einschließlich Schuhwerk ist nicht zuwendungsfähig!)
  • Übungsleiterentschädigungen (Dafür ist eine Vereinbarung zwischen Übungsleiter und Stützpunktverein notwendig. Die Entschädigung sollte in Höhe des im Verein Üblichen erfolgen.)
  • Fahrtkosten werden erstattet, wenn diese notwendig waren, um eine Teilnahme der Zielgruppe an angebotenen Maßnahmen abzusichern (bspw. Tankbeleg Vereinsbus)
  • Veranstaltungen, die der Verein organisiert, um eine Kontaktaufnahme oder Begegnungsplattform zu schaffen (z. B. Vereinsfeste, Turniere, Angebote an Gemeinschaftsunterkünften, mobile Angebote).

Förderung der Integration von Flüchtlingen durch Sport – FIF

  • der LSB und auch wir als KSB engagieren uns für Fairness, Respekt und Toleranz
  • ist ein Gemeinschaftsprojekt vom Staatsministerium des Inneren (SMI) und dem Landessportbund Sachsen (LSB)
  • mit dem Projekt „Förderung der Integration von Flüchtlingen durch Sport“  werden sächsische Sportvereine bei ihrem Einsatz für Flüchtlinge und Asylsuchende unterstützen
  • Ziel ist die Schaffung von Teilnahmemöglichkeiten für Flüchtlinge an Angeboten des organisierten Sports in unseren sächsischen Sportvereinen
  • es soll zu einer gelungenen Integration von Flüchtlingen im Sportalltag beitragen und ihnen Möglichkeiten eröffnen, ihren Alltag abwechslungsreicher zu gestalten und Anschluss zu finden
  • Förderberechtigt sind alle Mitgliedsorganisationen des Landessportbund Sachsen
  • Antragformulare: Bitte wenden Sie sich dazu direkt an den nebenstehenden Kontakt
  • Der Landessportbund Sachsen schließt mit dem Zuwendungsempfänger einen Vertrag über die in Aussicht gestellte Summe. Die Fördermittel werden auf das im VermiNet angegebene Vereinskonto überwiesen.

Gefördert werden können folgende Maßnahmen:

Stützpunktvereine

Stützpunktvereine unterbreiten Angebote, die langfristig und regelmäßig durchgeführt werden.

  • Antragsberechtigt sind Sportvereine des Landessportbundes Sachsen.
  • Nicht antragsberechtigt sind Kreis- und Stadtsportbünde (KSB/SSB) und Landesfachverbände (LFV)

Zuwendungsfähig im Rahmen der Stützpunktarbeit sind:

  • Sport- und Spielgeräte (Achtung! Ab einen Anschaffungswert von 410 Euro ist eine Inventarisierung vorzunehmen, Sportbekleidung einschließlich Schuhwerk ist nicht zuwendungsfähig!)
  • Übungsleiterentschädigungen (Dafür ist eine Vereinbarung zwischen Übungsleiter und Stützpunktverein notwendig. Die Entschädigung sollte in Höhe des im Verein Üblichen erfolgen.)
  • Fahrtkosten werden erstattet, wenn diese notwendig waren, um eine Teilnahme der Zielgruppe an angebotenen Maßnahmen abzusichern (bspw. Tankbeleg Vereinsbus)
  • Veranstaltungen, die der Verein organisiert, um eine Kontaktaufnahme oder Begegnungsplattform zu schaffen (z. B. Vereinsfeste, Turniere, Angebote an Gemeinschaftsunterkünften, mobile Angebote).

Starthelfer

Starthelferinnen und Starthelfer sind ehrenamtlich Tätige, die an einen Stützpunktverein oder eine Übungsgruppe gebunden sind. Sie initiieren Begegnungen mit Flüchtlingen und unterbreiten sportliche Angebote. Sie sind Ansprechpartner für die Projektkoordination sowie Netzwerk- und Kooperationspartner.

Der Landessportbund Sachsen schließt mit ihm/ihr eine Vereinbarung ab. Starthelferinnen und Starthelfer erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von bis zu max. 200 Euro monatlich. Die Entschädigung erfolgt auf Grundlage § 3 Nr. 26 EstG. (Steuerbefreiung für nebenberufliche Tätigkeiten).

Veranstaltungen

Veranstaltungen sind Begegnungs- und Kontaktplattformen zwischen Einheimischen, Flüchtlingen und Kooperationspartnern. Maßnahmen können zum Beispiel sein: Turniere in verschiedenen Sportarten, Familiensportfeste, Veranstaltungen im Rahmen von Vereinssportfesten, Angebote in Gemeinschaftsunterkünften, mobile Angebote etc.

Zuwendungsfähige Ausgaben sind:

  • für Veranstaltungen notwendige Sport- und Spielgeräte
  • Programmkosten (z. B. auch medizinische Absicherung, Sicherheitsmaßnahmen)
  • Betreuerkosten
  • Fahrtkosten
  • Mieten und Nutzungsgebühren

Qualifizierung/Informationsmaßnahmen

Informationsveranstaltungen, die Fakten und Hintergrundwissen zum Thema Asyl vermitteln; Weiterbildungsmaßnahmen, z. B. „Fit für die Vielfalt“ (Sport Interkulturell)

Zuwendungsfähige Ausgaben sind:

  • Honorarausgaben
  • Mieten und Nutzungsgebühren
  • Pädagogisches Material
  • Verpflegungsleistungen