Inhalt:
Unterstützung zur Teilhabe an Sport, Kultur und Freizeit (z.B.: Vereinsbeitrag; weitere Möglichkeiten der Unterstützung sind u.a.: Ausflüge, Klassenfahrten, Schulmaterial, Kosten f. Schülerbeförderung, Lernförderung, Mittagessen)
Förderung: Bis zu10€ im Monat, Schulbedarf pauschal (70€ zum 01.08. und 30€ zum 01.02. jedes Kalenderjahres)
Für wen?:
Kinder, Jugendliche unter 18 Jahren, deren Eltern Empfänger von Sozialleistungen sind.
Antragsteller: Empfänger von Sozialleistungen – Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz
Antrag: Grundantrag muss für jedes Kind gestellt werden, Verein, Schule, etc. muss Zusatzblatt ausfüllen. Anträge können fortlaufend gestellt werden.