Engagement wird belohnt – Einführung einer Ehrenamtskarte
Was ist die Ehrenamtskarte?
Die Ehrenamtskarte ist ein Dankeschön an die besonders ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und
Bürger im Landkreis Leipzig.
Ab wann kann die Ehrenamtskarte beantragt werden?
Ab sofort können sich Interessierte bei Ihren gemeinnützigen Verbänden, Vereinen und Einrichtungen melden.
Wo kann die Ehrenamtskarte beantragt werden?
Die Antragsformulare und weitere Informationen sind auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreisleipzig.de > Bürgerservice > Behördenwegweiser > Aufgaben > E > Ehrenamtskarte zu finden.
Die Zusendung der ausgefüllten Antragsunterlagen erfolgt grundsätzlich durch den gemeinnützigen Verband, Verein und Einrichtung an das:
Landratsamt Leipzig
Sozialamt
Stichwort Ehrenamtskarte
Brauhausstr. 8
04552 Borna
Ihre Ansprechpartner im Sozialamt sind:
Frau Patzke, Telefon 03433/241-2157, E-Mail: anne.patzke@lk-l.de
Herr Neu, Telefon 03433/241-2137, E-Mail: nils.neu@lk-l.de
Wo gilt die Ehrenamtskarte?
Sie gilt im Landkreis Leipzig, Landkreis Nordsachen sowie in der Stadt Leipzig.
Vorteile der Ehrenamtskarte?
Mit der Ehrenamtskarte erhalten Sie für 12 Monate ab Ausstellung verschiedene Vergünstigungen bei touristischen und kulturellen Einrichtungen. Dazu zählen z.B. Belantis, Zoo Leipzig, Schwimm- und Freizeitbäder, Kino, Museen, Burgen, Schlösser, Freizeiteinrichtungen, Bootsverleihstationen sowie Restaurants und Cafés. Weiterführende Informationen zu allen teilnehmenden Einrichtungen finden Sie unter www.leipzig-regio-card.de. Zusätzlich bekommt der Inhaber der Ehrenamtskarte Fahrkarten im Wert von 50 EUR zur Nutzung von Bus, Bahn und Straßenbahn. Dieses Guthaben ist gilt bis zum 30.11.2023.
Wer kann die Ehrenamtskarte erhalten?
Beantragen kann die Ehrenamtskarte wer folgende Voraussetzungen erfüllt:
- Wohnsitz im Landkreis Leipzig
- mindestens 100 Stunden im Jahr (durchschnittlich ca. 2 Stunden pro Woche) freiwillig und unentgeltlich bei vorhandener Berufstätigkeit ab 20 Wochenstunden bzw. während einer
Ausbildung / eines Studiums
ODER
- mindestens 200 Stunden im Jahr (durchschnittlich ca. 4 Stunden pro Woche) freiwillig und unentgeltlich bei nicht vorhandener Berufstätigkeit
- keine Vergütung bzw. maximale Aufwandsentschädigung von bis zu 200 EUR pro Monat bzw. von bis zu 2.400 EUR pro Jahr
- mindestens 12 Monate ehrenamtliche Tätigkeit
Was kostet die Ehrenamtskarte?
Die Ehrenamtskarte ist kostenlos und wird mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des
Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts mitfinanziert. Es besteht kein Rechtsanspruch.
Antragsformular Ehrenamtskarte 2024 (ausfüllbar)
Anlage Ehrenamtskarte (ausfüllbar)