In den nachfolgenden Reitern findet ihr Programme und Einrichtungen mit Angeboten zur Förderung im Bereich des ehrenamtlichen Engagements.

Je nach Programm werden mit der Förderung unterschiedliche inhaltliche Schwerpunkte gesetzt um die Strukturen des Ehrenamts im Verein zu stärken.

Ziel ist das Finden und Binden sowie die Förderung der Ausbildung ehrenamtlich Engagierter in den sächsischen Sportvereinen. Durch die öffentlichkeitswirksame Unterstützung des freiwilligen Engagements im Rahmen dieses Haushaltstitels werden die im LSB organisierten Sportvereine (SV), Landesfachverbände (LFV) sowie Kreis-/Stadtsportbünde (KSB/SSB) in ihrer gesellschaftlichen Funktion gestärkt.

 

Informationen zum Förderprogramm

Das Förderprogramm „Ehrenamt stärken im Sport“gliedert sich in zwei Förderstränge. Im ersten Teil geht es um die anteilige Kostenerstattung von neuerworbenen Lizenzen für Übungsleiterinnen und -leiter, Trainerinnen und Trainer sowie weiteren Engagierten des Vereins. Hier sollen Kosten für den Ersterwerb von Lizenzen des Landessportbundes und der Sportfachverbände übernommen werden. Ziel ist es, den am Erwerb einer Qualifizierung Interessierten eine kostengünstige Ausbildung zu ermöglichen und somit ehrenamtliche Engagierte für das Sportsystem zu gewinnen. Förderberechtigt sind Mitgliedsvereine des Landessportbundes Sachsen. Pro Vereinsmitglied und Jahr kann eine Lizenzausbildung mit bis zu 250 Euro gefördert werden.

Der zweite Förderungsstrang richtet sich sowohl an die Vereine als auch an die Landesfachverbände (LFV) sowie Kreis- und Stadtsportbünde (KSB/SSB). Die Sportvereine können hier Kosten für Maßnahmen und Veranstaltungen zur Stärkung und Unterstützung des Ehrenamts, wie zum Beispiel die Durchführung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen oder die Anschaffung von Computersoftware für die Mitgliederverwaltung erstattet bekommen. Der maximale Erstattungsbeitrag für Sportvereine beträgt in diesem Teil des Förderprogramms 1.000 Euro pro Haushaltsjahr. Die LFV und KSB/SSB können in diesem Teil ebenfalls die Kostenerstattung von Maßnahmen zur Förderung des Engagements beantragen. Die Kostenübernahme durch das Förderprogramm ist für die LFV und KSB/SSB auf eine Maßnahme pro Institution, Haushaltsjahr und auf maximal 5.000 Euro begrenzt.

Voraussetzungen

Es werden ausschließlich Kosten erstattet, die im Zeitraum zwischen dem 01. Januar 2023 und dem 30. November 2024 angefallen sind. Ausschlaggebend ist das Rechnungsdatum. Erstattet werden lediglich Kosten für Maßnahmen, die nicht bereits durch andere Förderprogramme unterstützt werden. Das Antragsverfahren für Vereine läuft über den Online-Zugang im “VereinsPortal“ des Landessportbundes Sachsen. Wichtig ist, entsprechende Nachweise wie einen Scan der Originalrechnung, eine Kopie der abgeschlossenen Lizenz oder einen Nachweis über die Durchführung hochzuladen. Bis zum 30. November 2024 können die Anträge auf Kostenerstattung gestellt werden. Die Erstattung erfolgt in der Reihenfolge der vollständig eingegangenen Abrechnungsunterlagen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

Grundlage der Kostenerstattung ist das verbindliche Konzept, welches unter www.sport-fuer-sachsen.de/ehrenamt-staerken abrufbar ist.

Engagement wird belohnt – Einführung einer Ehrenamtskarte

Was ist die Ehrenamtskarte?
Die Ehrenamtskarte ist ein Dankeschön an die besonders ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und
Bürger im Landkreis Leipzig.

Ab wann kann die Ehrenamtskarte beantragt werden?
Ab sofort können sich Interessierte bei Ihren gemeinnützigen Verbänden, Vereinen und Einrichtungen melden.

Wo kann die Ehrenamtskarte beantragt werden?
Die Antragsformulare und weitere Informationen sind auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreisleipzig.de > Bürgerservice > Behördenwegweiser > Aufgaben > E > Ehrenamtskarte zu finden.

Die Zusendung der ausgefüllten Antragsunterlagen erfolgt grundsätzlich durch den gemeinnützigen Verband, Verein und Einrichtung an das:

Landratsamt Leipzig
Sozialamt
Stichwort Ehrenamtskarte
Brauhausstr. 8
04552 Borna

Ihre Ansprechpartner im Sozialamt sind:
Frau Patzke, Telefon 03433/241-2157, E-Mail: anne.patzke@lk-l.de
Herr Neu, Telefon 03433/241-2137, E-Mail: nils.neu@lk-l.de

Wo gilt die Ehrenamtskarte?
Sie gilt im Landkreis Leipzig, Landkreis Nordsachen sowie in der Stadt Leipzig.

Vorteile der Ehrenamtskarte?
Mit der Ehrenamtskarte erhalten Sie für 12 Monate ab Ausstellung verschiedene Vergünstigungen bei touristischen und kulturellen Einrichtungen. Dazu zählen z.B. Belantis, Zoo Leipzig, Schwimm- und Freizeitbäder, Kino, Museen, Burgen, Schlösser, Freizeiteinrichtungen, Bootsverleihstationen sowie Restaurants und Cafés. Weiterführende Informationen zu allen teilnehmenden Einrichtungen finden Sie unter www.leipzig-regio-card.de. Zusätzlich bekommt der Inhaber der Ehrenamtskarte Fahrkarten im Wert von 50 EUR zur Nutzung von Bus, Bahn und Straßenbahn. Dieses Guthaben ist gilt bis zum 30.11.2023.

Wer kann die Ehrenamtskarte erhalten?

Beantragen kann die Ehrenamtskarte wer folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • Wohnsitz im Landkreis Leipzig
  • mindestens 100 Stunden im Jahr (durchschnittlich ca. 2 Stunden pro Woche) freiwillig und unentgeltlich bei vorhandener Berufstätigkeit ab 20 Wochenstunden bzw. während einer
    Ausbildung / eines Studiums
    ODER
  • mindestens 200 Stunden im Jahr (durchschnittlich ca. 4 Stunden pro Woche) freiwillig und unentgeltlich bei nicht vorhandener Berufstätigkeit
  • keine Vergütung bzw. maximale Aufwandsentschädigung von bis zu 200 EUR pro Monat bzw. von bis zu 2.400 EUR pro Jahr
  • mindestens 12 Monate ehrenamtliche Tätigkeit

Was kostet die Ehrenamtskarte?
Die Ehrenamtskarte ist kostenlos und wird mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des
Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts mitfinanziert. Es besteht kein Rechtsanspruch.

Antragsformular Ehrenamtskarte 2024 (ausfüllbar)

Anlage Ehrenamtskarte (ausfüllbar)

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) hat im Juli 2020 ihre Arbeit in Neustrelitz aufgenommen. Damit gibt es erstmals eine bundesweit tätige Anlaufstelle zur Förderung ehrenamtlichen Engagements. Die DSEE wird künftig unterschiedliche Förderprogramme veröffentlichen. Eine Übersicht zu den Möglichkeiten findet ihr auf den Webseiten der Stiftung.

Was wird gefördert?

  • Der Freistaat Sachsen fördert im Rahmen des Programms „Wir für Sachsen“ das bürgerschaftliche Engagement insbesondere in den Bereichen Soziales, Umwelt, Musik, Kultur und Sport nach der Richtlinie Teil 2 A. I. des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts (RL GeZus) – Ehrenamtsförderprogramm „Wir für Sachsen“.
  • Ehrenamtlich tätige können bis zu 40€ monatlich erhalten
  • das ehrenamtliche Engagement muss dazu mindestens 20 Stunden monatlich betragen
  • der Wohnsitz des Engagierten muss in Sachsen liegen oder den gewöhnlichen Aufenthalt im Freistaat Sachsen haben und es darf keine Bezuschussung des Engagierten für denselben Zweck aus anderen Förderprogrammen bestehen.

Antragsfrist

  • bis 31.10. für das Folgejahr
  • einzureichen bei der Bürgerstiftung Dresden

Sport ist Teil der Gesellschaft – und als solcher von gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen betroffen, die für Vereine manchmal besondere Herausforderungen mit sich bringen. Das LSB-Projekt „Im Sport verein(t) für Demokratie“ möchte Ansprechpartner für alle im Sport aktiven Menschen, für Vereine und Verbände sein, die sich Unterstützung bei der Bewältigung dieser Herausforderungen wünschen.

Was wird gefördert?

  • Beratungsangebot, das auf einem systemischen Ansatz beruht
  • Bildungsangebot, das aus verschiedenen Workshopmodulen besteht
  • Konkrete Unterstützung kann das Projekt im Bereich Konfliktmanagement anbieten, etwa um zwischen Konfliktparteien zu vermitteln oder für mögliche Konflikte im Sport zu sensibilisieren; ebenso können wir bei Fragen der Mitbestimmung und Förderung von Engagement helfen, etwa wenn Vereine eine wertschätzende Vereinskultur etablieren oder neue Engagierte gewinnen möchten; und wir können dabei unterstützen, demokratiefeindlichen Tendenzen im Sport zu begegnen – etwa wenn es Probleme mit politischem Extremismus oder Diskriminierung im sportlichen Alltag eines Vereins oder Verbandes gibt.

Antragsfrist

  • keine, Anträge können fortlaufend formlos gestellt werden

Kontakt

Robert Großpietsch

Landessportbund Sachsen

Projektleiter Im Sport verein(t) für Demokratie

Tel.: 0341/42889640

E-Mail: grosspietsch@sport-fuer-sachsen.de

„Die Lokale Partnerschaft für Demokratie“ fördert und unterstützt Projekte und Initiativen, die einen Beitrag zur Stärkung einer weltoffenen Zivilgesellschaft leisten und damit Demokratie vor Ort erfahrbar und erlebbar machen. „Die Partnerschaft für Demokratie“ ist das Nachfolgeprogramm vom Lokalen Aktionsplan, der 2007 im Rahmen des Bundesprogrammes VIELFALT TUT GUT entwickelt und bis 2010 umgesetzt wurde. Ab 2011 wurde dieser nun unter dem neuen Bundesprogramm „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ fortgeschrieben. Die aktive Auseinandersetzung mit Extremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus ist ein ebenso wichtiger Bestandteil des Programms, wie das Werben für eine menschenrechtsorientierte Alltagskultur.

Was wird gefördert?

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Bundes-, Landes-, und Kreismittel können Projektträger bei der Umsetzung von Projekten und Vorhaben im Rahmen der LPD finanzell unterstützt werden. Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht. Zur Orientierung bei der Antragstellung dient ein vom Unterausschuss des Begleitausschusses erarbeiteter Förderleitfaden und die derzeit gültigen Rechtsgrundlagen. Weiterhin kann zur Erstellung des Antrages und bei der inhaltlichen Umsetzung des Vorhabens die Fachberatung des Koordinierungskreises in Anspruch genommen werden.

Für Kleinprojekte, Tagesveranstaltungen und kurzfristige Vorhaben wurde ein „Aktionsfonds“ eingerichtet. Hierbei können max. 800 Euro als Zuwendung beantragt werden. Der Antrag auf finanzielle Unterstützung ist mind. 2 Wochen vor Projektbeginn zu stellen.

Es können nur Vorhaben gefördert werden, die noch nicht begonnen wurden.

Antragsfrist

3 Antragsfristen im Jahresverlauf.

Formulare

Kontakt

Kristin Koch
Landratsamt Landkreis Leipzig | Jugendamt | Demokratieförderung
Karl-Marx-Straße 22 | 04668 Grimma

Tel: 03437 984 2227
Fax: 03437 984 99 2227
E-Mail: demokratiefoerderung@lk-l.de

Siri Pahnke

Netzwerk für Demokratische Kultur Wurzen e.V.
Domplatz 5, 04808 Wurzen

Tel: 03425 852710
Fax: 03425 852709
E-Mail: fachberatung-lkl@ndk-wurzen.de