Sportstättenbau-Förderung
Was wird gefördert?
- Sanierung, Rekonstruktion, Modernisierung und den Neubau von Sportstätten und Sportanlagen ab einer Zuwendungssumme von 2600 Euro
Antragsfrist
- ganzjährig bei einem Gesamtwertumfang bis 200.000 Euro
- bis 30. September für das Folgejahr bei einem Gesamtwertumfang über 200.000 Euro
Antragsformulare
Leader-Förderung

Was wird gefördert?
Individuelle Fördergegenstände je nach Schwerpunkt und Definition in den einzelnen Regionen für investive oder nichtinvestive Maßnahmen laut den „lokalen Entwicklungsstrategie(n)“
Förderung von Sportstätten ist möglich. Städtische Gebiete sind von der Fördermöglichkeit ausgenommen.
Drei Regionen im Landkreis Leipzig:
Antragsfrist
unterschiedliche Fristen je nach Region.