Sportstättenbau-Förderung
Was wird gefördert?
- Sanierung, Rekonstruktion, Modernisierung und den Neubau von Sportstätten und Sportanlagen ab einer Zuwendungssumme von 2600 Euro
Antragsfrist
- ganzjährig bei einem Gesamtwertumfang bis 200.000 Euro
- bis 30. September für das Folgejahr bei einem Gesamtwertumfang über 200.000 Euro
Förderrichtlinie und Checkliste für Vereine
Wie kann ich einen Antrag stellen?
- Die Antragsstellung erfolgt über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank.
- Nachdem Sie sich registriert haben, werden Sie frageweise durch den Antrag geführt. Antragsunterlagen werden dort ebenso hochgeladen. Sie müssen nicht den Antrag direkt vollständig ausfüllen, sondern können in der Antragsstellung pausieren und zu einem späteren Zeitpunkt fortfahren. Wenn der Antrag vollständig ausgefüllt ist und alle Antragsunterlagen hochgeladen sind, kann dann der Antrag abgeschickt werden.
- SAB Förderportal: https://portal.sab.sachsen.de/login
Leader-Förderung
Was wird gefördert?
Individuelle Fördergegenstände je nach Schwerpunkt und Definition in den einzelnen Regionen für investive oder nichtinvestive Maßnahmen laut den „lokalen Entwicklungsstrategie(n)“
Förderung von Sportstätten ist möglich. Städtische Gebiete sind von der Fördermöglichkeit ausgenommen.
Drei Regionen im Landkreis Leipzig:
Antragsfrist
unterschiedliche Fristen je nach Region.