Großsportgeräte
Was wird gefördert?
- neue (keine gebrauchten) Sportgeräte, die zur Erfüllung der satzungsgemäßen Zwecke genutzt werden
- Mindestanschaffungspreis von 1000,00 Euro
- Geräte zur Ausstattung von Sporthallen, Anlagen und Plätzen, die sich im Vereinseigentum befinden oder bei denen der Verein die Nutzung der Sportstätte für min. 8 Jahre vertraglich geregelt hat
- Geräte zur Pflege von Sportstätten (z.B. Rasenmäher) werden nachrangig gefördert
- nicht gefördert werden:
- Einbaugeräte
- Kleinsportgeräte
- persönliche Sportgeräte/-ausrüstungen (Ski, Rennräder, Waffen, Sportbekleidung)
- Videotechnik, Computer, Kopiergeräte u.ä.
- Kleinbusse, Geräte-/ Transportwagen u.ä.
- Transport- und Verpackungskosten
- Ersatzteile für Großgeräte
Antragsfrist
- 31. März des laufenden Jahres
Antragsformular
Sportgeräteförderung Landratsamt
Was wird gefördert?
- Sportgeräte mit einer Nutzungsdauer von mindestens 5 Jahren und einen Gesamtwert in Höhe von mindestens 400,00 Euro
Antragsfrist
- 31. März des laufenden Jahres