Großsportgeräte

Was wird gefördert?

  • neue (keine gebrauchten) Sportgeräte, die zur Erfüllung der satzungsgemäßen Zwecke genutzt werden
  • Mindestanschaffungspreis von 1000,00 Euro
  • Geräte zur Ausstattung von Sporthallen, Anlagen und Plätzen, die sich im Vereinseigentum befinden oder bei denen der Verein die Nutzung der Sportstätte für min. 8 Jahre vertraglich geregelt hat
  • Geräte zur Pflege von Sportstätten (z.B. Rasenmäher) werden nachrangig gefördert
  • nicht gefördert werden:
    • Einbaugeräte
    • Kleinsportgeräte
    • persönliche Sportgeräte/-ausrüstungen (Ski, Rennräder, Waffen, Sportbekleidung)
    • Videotechnik, Computer, Kopiergeräte u.ä.
    • Kleinbusse, Geräte-/ Transportwagen u.ä.
    • Transport- und Verpackungskosten
    • Ersatzteile für Großgeräte

Antragsfrist

  • 31. März des laufenden Jahres

Antragsformular

Sportgeräteförderung Landratsamt

Was wird gefördert?

  • Sportgeräte mit einer Nutzungsdauer von mindestens 5 Jahren und einen Gesamtwert in Höhe von mindestens 400,00 Euro

Antragsfrist

  • 31. März des laufenden Jahres

Antragsformulare

Richtlinie zur Förderung des Sports

Richtlinie zur Förderung des Sports im Landkreis Leipzig