Was wird gefördert?
Veranstaltungen mit:
- Sportveranstaltungen mit Wettkampfcharakter (offene Teilnahme)
- Sportveranstaltungen mit Präventions- bzw. Gesundheitscharakter (offene Teilnahme)
- Landes- und Bundes- bzw. internationale Sportveranstaltungen
(Sächsische und Deutsche Meisterschaften, Europa-, Weltmeisterschaften mit
nationaler/internationaler Beteiligung)
Antragsfrist
31. März des laufenden Jahres
Antragsformulare
Richtlinie zur Förderung des Sports
Was wird gefördert?
Veranstaltungen mit:
- Präventions- und Bildungscharakter
- thematische Zielstellung soll zugrunde liegen (z.B. soziale, kulturelle, gesundheits- und demokratiefördernde Themen)
- Fördersumme max. 125€ je Veranstaltungstag (max. 4 Veranstaltungstage pro Jahr/Verein)
Antragsfrist
spätestens 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn
31. Oktober des laufenden Jahres
Antragsformulare
Was wird gefördert?
- mehrtägige Freizeit- und Erholungsmaßnahmen:
- mit mind. 5 Teilnehmenden, min. 2 Tage Dauer, wobei An- und Abreisetag als 1 förderfähiger Tag gelten, es soll min. 1 Übernachtung stattfinden
- Tagesfahrten:
- 4€ je Teilnehmer, je 8 Teilnehmende Förderung eines Betreuers
- Ferienprogramm:
- muss innerhalb der sächsischen Schulferien stattfinden
- gefördert werden 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 500€ pro Projekt
- detailliertes Programm der Maßnahme unter Angabe der geplanten Teilnehmendenzahl
- Dauer der Maßnahme beträgt min. 3 Tage
- weitere Fördermöglichkeiten (siehe Richtlinie)
Antragsfrist
spätestens 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn
31. Oktober des laufenden Jahres
Antragsformulare
Was wird gefördert?
Die Jugendarbeit kleiner Vereine, die sich durch eine besondere Integrationswirkung und Qualität auszeichnet, wird durch die Teilnahme an den Fußball-Ferien-Freizeiten belohnt. Die Stiftung Egidius Braun übernimmt sämtliche Kosten für An- und Abreise, Unterbringung, Verpflegung und Rahmenprogramm. 80 Vereine werden dafür jedes Jahr eingeladen.
Der Sächsische Fußball-Verband kann für die Fußball-Ferien-Freizeiten drei Vereine vorschlagen. Nach Sichtung der eingehenden Bewerbungen entscheidet der Jugendausschuss des SFV über die Vergabe. Die Festlegung, welcher Verein zu welcher Zeit an welchem Ort an einer Freizeit teilnimmt, obliegt der Stiftung.
Pro Verein werden 12 Jugendliche sowie – insofern die Unterbringung am jeweiligen Standort möglich ist – bis zu zwei Betreuer eingeladen. Die jahrgangsübergreifende Zusammenstellung von Vereinsgruppen sowie von gemischten Teams (Jungs und Mädchen) ist möglich und gewünscht. Bei gemischten Mannschaften ist die Teilnahme eines Betreuers und einer Betreuerin obligatorisch. Relevante Jahrgänge für das Freizeitjahr 2019 sind die Jahre 2004 – 2006.
Antragsfrist
31. Oktober des laufendens Jahres für das Folgejahr