• Träger:
    Landkreis Leipzig – Jugendamt
  • Inhalt:
    Zuwendungen zur Umsetzung von Projekten und Freizeitmaßnahmen mit dem Zweck der Förderung von Tätigkeiten im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Erziehung im Kinder- und Jugendschutz und in der Familie. Die möglichen Förderbereiche sind vielfältig. Von Freizeit- und Erholungsmaßnahmen, Projekten, Ferienprogrammen und Tagesveranstaltungen m. Präventions- und Bildungscharakter über Maßnahmen der Familienbildung (bis hin zur Ausstattung von Jugendräumen sowie ehrenamtlich geführten Jugendclubs sowie die Beantragung einer Sachkostenpauschale für offene Kinder- und Jugendarbeit sowie Schulsozialarbeitsprojekte – für Sportvereine nicht möglich) kann man für eine Vielzahl von Vorhaben Fördermittel beantragen.
  • Förderung:
    Bis zu 500€, max. 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben; bei Freizeit- und Erholungsmaßnahmen pro Tag /pro Teilnehmer 4€; je 8 Teilnehmer wird ein Betreuer gefördert.
  • Für wen?:
    Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre aus dem Landkreis Leipzig.
  • Antrag:
    Für Träger der freien Jugendhilfe, Kommunen sowie eingetragene Vereine und Kirchgemeinden besteht die Möglichkeit Anträge zur Förderung von Kleinprojekten zu stellen. Die Antragstellung muss spätestens 1 Monat vor Beginn des Projektes/ der Maßnahme per Formular erfolgen, der Antragsteller erhält einen Zuwendungsbescheid, Verwendungsnachweis ist vorzulegen. Anträge können fortlaufend gestellt werden, Einreichungsfrist ist der 31.10. des lfd. Jahres.
  • Kontakt / Informationen
    Ansprechpartnerin: Frau Stache
    E-Mail: steffi.stache@lk-l.de (Tel. 03433 241-2354)
    Landratsamt Landkreis Leipzig, Jugendamt, Stauffenbergstraße 4, 04552 Borna
    Internet: https://www.landkreisleipzig.de/behoerdenwegweiser.html?m=tasks-detail&id=11000