JUGENDFONDS

 

Von Jugendlichen für Jugendliche im Landkreis Leipzig

Das Antragsverfahren geht leichter von der Hand, wenn vorher eine Beratung in Anspruch genommen wurde, um

– zu wissen, worauf es ankommt,

– Nachbesserungen und Bewilligungsschleifen zu vermeiden,

– rechtzeitig mit dem Projekt beginnen zu können.

Die nächsten Antragsfristen

Anträge im Jugendfonds werden ganzjährig vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Restmitteln bis zum 31. Oktober bewilligt, es gibt keine Fristen. Eine frühzeitige Beantragung kann hier von Vorteil sein. 

Projekte, die im Rahmen des Jugendfonds gefördert werden, entsprechen den Handlungszielen der Lokalen Partnerschaft für Demokratie im Landkreis Leipzig. Somit sollte sich das Anliegen des Projektes bzw. der Veranstaltung im Förderleitfaden wiederfinden.

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Ansprechpartner: KINDER- UND JUGENDRING LANDKREIS LEIPZIG